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RKI:
Situationseinschätzung zu Erkrankungsfällen durch das Middle East respiratory syndrome coronavirus (MERS-CoV)
Berlin (30. Mai 2013) – Der aktuelle Sachstand zum neuartigen, seit Sommer 2012 bekannt gewordenen Coronavirus ist bei der Weltgesundheitsorganisation abrufbar (Link siehe unten, alle hier erwähnten Links sind am Textende zu finden). Das Virus wurde anfangs "novel Coronavirus (nCoV)" genannt, und hat nun den Namen "Middle East respiratory syndrome coronavirus (MERS-CoV)" erhalten, welcher auch von der Weltgesundheitsorganisation verwendet wird. Alle bisherigen Fälle waren direkt oder über einen anderen Patienten mit der arabischen Halbinsel assoziiert.
Die meisten Fälle erkrankten in einer kleinen Anzahl von Ländern, nämlich Jordanien, Saudi-Arabien, Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Tunesien sowie − in Europa − Großbritannien und Frankreich. Auch in Deutschland sind zwei importierte Fälle behandelt worden, eine Sekundärinfektion hat in Deutschland bisher nicht stattgefunden.
Im April und Mai 2013 wurde von mehr als 20 erkrankten Personen aus Saudi-Arabien berichtet, die meisten erkrankten im Rahmen eines nosokomialen Clusters. Ein weiterer Patient erkrankte in den Vereinigten Arabischen Emiraten und wurde in Frankreich behandelt, wo er einen Mitpatienten ansteckte. Es ist somit davon auszugehen, dass es (aufgrund der weiter auftretenden sporadischen Fälle) eine bislang nicht geklärte Quelle für diese Infektionen gibt, und dass prinzipiell auch Mensch-zu-Mensch-Übertragungen möglich sind. Es gibt allerdings nach wie vor keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Die in Deutschland aus Katar und aus den Vereinigten Arabischen Emiraten importierten Erkrankungsfälle waren in Essen bzw. München behandelt worden, einer der beiden Patienten konnte wieder entlassen werden, der andere verstarb. Die abgeschlossene Untersuchung von Kontaktpersonen in Essen hat keinen Hinweis auf Sekundärinfektionen ergeben (Buchholz et al., Eurosurveillance 21.2.2013), bisherige Ergebnisse der Untersuchung in München ergaben ebenfalls keinen Hinweis auf Übertragungen. Es besteht kein erhöhtes Risiko für Erkrankungen in der Allgemeinbevölkerung.
Für Ärzte in Deutschland sind insbesondere die folgenden Punkte relevant:
Für Deutschland gelten die veröffentlichten Falldefinitionen (siehe Falldefinition des RKI). Bei schweren Pneumonien und Atemnotsyndrom sollte generell (auch unabhängig von einer Reiseanamnese) immer eine labordiagnostische Abklärung auf MERS-CoV erfolgen, insbesondere dann, wenn sich der Patient bzw. die Patientin in den 10 Tagen vor Erkrankungsbeginn in einem Land der arabischen Halbinsel aufgehalten hatte oder gar einen Kontakt mit einem Patienten mit bestätigter MERS-CoV-Infektion hatte (siehe Falldefinition). (Die Erhebung einer Reiseanamnese ist auch im Zusammenhang mit dem Auftreten des neuartigen H7N9-Influenzavirus wichtig, welches im März und April 2013 in China zu Erkrankungen geführt hat.) Bei Patienten, die in einem direkten Kontakt mit einem bestätigten oder wahrscheinlichen Fall standen, muss auch eine leichte Atemwegserkrankung umgehend abgeklärt werden. Die Weltgesundheitsorganisation betont, dass bei immunsupprimierten Patienten unter den Reiserückkehrern auch atypische Verläufe beachtet werden sollten, d.h. es muss nicht immer von Beginn an eine respiratorische Symptomatik im Vordergrund stehen. Weil bei einzelnen Patienten Co-Infektionen mit anderen Erregern (z.B. Influenza) beobachtet wurden, sollten auch Patienten mit schwerer respiratorischer Erkrankung auf MERS-CoV getestet werden, wenn ein schon identifizierter, anderer Erreger das Ausmaß der Erkrankung nicht vollständig erklärt. Auch wenn eine erste Probe negativ war, sollten „Patienten unter weiterer Abklärung“ noch einmal auf den Erreger getestet werden, nach Möglichkeit mit einer Probe aus den tieferen Atemwegen. Für Patienten unter weiterer Abklärung sollte auch gezielt der Kontakt zu erkrankten Personen mit Reiseanamnese auf die arabische Halbinsel nachgefragt werden.
Darüber hinaus sollten epidemiologisch verbundene Cluster von schweren Atemwegserkrankungen auf ihre Ursache, einschließlich MERS-CoV, untersucht werden. Dies betrifft insbesondere das gehäufte Auftreten von Erkrankungen, bei denen hospitalisierte Patienten und/oder medizinisches Personal betroffen sind, die Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen betreuen.
Das Robert Koch-Institut bietet ggf. weitergehende differenzialdiagnostische Laboruntersuchungen an (siehe Falldefinition des RKI vom 12. 12.2012 und Hinweise des RKI für die Labordiagnostik). Die spezifische Diagnostik des MERS-CoV ist am Robert Koch-Institut und am Institut für Virologie der Universität Bonn etabliert (siehe auch die Hinweise des RKI zur Labordiagnostik).
Bei der Versorgung von wahrscheinlichen Fällen im Krankenhaus gilt vor allem wegen des schweren Verlaufs der meisten bisher bekannten Erkrankungen und einzelner wahrscheinlicher Übertragungen auf Medizinpersonal, strenge Hygienemaßnahmen entsprechend den Empfehlungen für Erkrankungen durch das SARS-Virus durchzuführen (abrufbar auf den Coronavirus-Seiten des RKI).
Für Reisende in die Länder Katar, Irak, Kuwait, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Jordanien, Jemen und Oman bietet das Auswärtige Amt, das generell auf seinen Internetseiten über medizinische Risiken im Ausland informiert, in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen auch Informationen zum MERS-CoV an (siehe Hinweise des Auswärtigen Amtes).
Links, die im Text erwähnt sind
Weitere Informationen
Stand: 30.05.2013