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Robert Koch-Institut
Infektionsrisiken in Überschwemmungsgebieten
Berlin (7. Juni 2013) – Im Zusammenhang mit den aktuellen Überschwemmungen stellt sich die Frage nach möglichen Infektionsgefahren. Das RKI hat zur Zeit keinen Anhalt für ein gehäuftes Auftreten von Infektionskrankheiten in den Überschwemmungsgebieten. Auch bei früheren Überschwemmungen in Deutschland gab es keine außergewöhnlichen Infektionsgeschehen.
Das Robert Koch-Institut empfiehlt in den von der Überschwemmung betroffenen Gebieten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionsrisiken. Grundsätzlich können über fäkal kontaminiertes Wasser (z.B. Überflutung von Abwassersystemen) bestimmte mit dem Stuhl ausgeschiedene Erreger übertragen werden und zu Magen-Darm-Erkrankungen oder Hepatitis A führen. Nach den Erfahrungen bei früheren massiven Hochwasser-Ereignissen in Deutschland und anderen europäischen Ländern wird jedoch eine allgemeine Impfung der Betroffenen gegen Hepatitis A derzeit nicht empfohlen. Eine Hepatitis A-Impfung kann bei besonderer Gefährdung (keine Verfügbarkeit von sauberem Trink- und Waschwasser sowie Lebensmitteln) jedoch erwogen werden. Für Kanalisations- und Klärwerksarbeiter hat die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut auch bislang schon die Hepatitis A-Impfung empfohlen. Eine solche Impfung kann für die Einsatzhelfer ebenfalls sinnvoll sein. Einzelheiten sollten mit dem zuständigen Arzt (z.B. Betriebsarzt) und der örtlichen Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) besprochen werden.
Hygienische Probleme ergeben sich vor allem nach dem Ende der Überschwemmung, wenn die Bewohner bei Aufräumarbeiten in ihren Häusern, Kellern und Gärten intensiven Kontakt zu möglicherweise mit Fäkalien kontaminiertem Wasser haben. Kinder sollten deshalb nicht im Überschwemmungswasser baden oder spielen.
Gegen die fäkal-oral übertragbaren Krankheiten schützt man sich am besten durch strikte Händehygiene und den Verzehr von ausschließlich hygienisch unbedenklichen Lebensmitteln, vor allem von sauberem Trinkwasser. Es ist davon auszugehen, dass das Trinkwasser vor Ort laufend kontrolliert wird, und dass die lokalen Behörden die Bevölkerung über mögliche Probleme mit der Trinkwasserqualität aufklären. Lebensmittel, die mit Überschwemmungswasser in Berührung gekommen sind, sollten nicht verzehrt werden.
Besonders problematisch ist die Nutzung von Einzelbrunnen zur Trinkwasserversorgung, diese sollten erst nach einer Freigabe durch das zuständige Gesundheitsamt wieder genutzt werden. Gartenbesitzer sollten daran denken, dass Wasser aus Teichen und Bächen nach einer Überschwemmung für die Bewässerung von Gemüse, Feldfrüchten, Obst u.ä. nicht geeignet ist. Grundsätzlich sollte die Bevölkerung die Hinweise und Anordnungen, z.B. Abkochgebote für Trinkwasser, des zuständigen Gesundheitsamtes befolgen. Da bei den Aufräumarbeiten die Verletzungsgefahr erhöht ist, sollte der Impfschutz gegen Tetanus überprüft und ggf. aktualisiert werden. Erwachsenen wird eine Auffrischimpfung gegen Tetanus alle zehn Jahre empfohlen, bei einer Verletzung sollte mit dem Hausarzt (unter Berücksichtigung von der Art der Wunde und der Anzahl der Vorimpfungen) geklärt werden, ob eine sofortige Impfung notwendig ist.
Das Robert Koch-Institut rät, sich bei der Reinigung von Häusern und Wohnungen durch Gummistiefel, wasserdichte Handschuhe und wasserabweisende Kleidung vor dem Kontakt mit möglicherweise "verkeimtem" Wasser zu schützen und sich vor der Zubereitung und dem Verzehr von Lebensmitteln sowie dem Rauchen sorgfältig die Hände mit hygienisch einwandfreiem Wasser zu waschen.
Download
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Hygienetipps des Gesundheitsamtes für Aufräumarbeiten nach einem Hochwasserschaden:
http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/71520/Hygienetipps_nach_einem_Hochwasser.pdf?command=downloadContent&filename=Hygienetipps_nach_einem_Hochwasser.pdf
Weitere Informationen
Quelle: Robert Koch-Institut, 07.06.2013 (tB).