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Runder Tisch
Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen in Deutschland
Berlin (28. Januar 2009) – Die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland hat in den vergangenen 25 Jahren große Fortschritte gemacht. Immer noch aber werden viele der schwerstkranken und sterbenden Menschen von entsprechenden ambulanten und stationären Angeboten nicht erreicht; sie leiden unter Schmerzen und anderen belastenden Symptomen und fühlen sich häufig an ihrem Lebensende alleingelassen.
Die Erfahrungen der Betroffenen standen heute im Mittelpunkt aktueller Beratungen in Berlin: Mit der konstituierenden Sitzung eines Runden Tisches setzten die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK) den Arbeitsprozess zur Entwicklung einer nationalen „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ in Gang. Vertreter von rund 40 Organisationen und Institutionen kamen in Berlin zusammen, um die Eckpfeiler der Arbeit für die nächsten anderthalb Jahre festzulegen.
„Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft mit einem zunehmenden Anteil chronisch unheilbarer Erkrankungen müssen wir uns intensiv mit der Frage auseinandersetzen, wie wir mit Sterben und Tod umgehen. Die Charta kann in dieser Hinsicht auch ein wirksamer Gegenpol zu den furchtbaren Erscheinungen in jüngster Zeit sein, schwerstkranken Menschen Möglichkeiten zum assistierten Suizid anzubieten“, betonte Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der BÄK, im Rahmen der Auftaktveranstaltung.
Die inhaltliche Ausarbeitung der Charta wird in Arbeitsgruppen vorgenommen. Dabei stehen folgende Themenbereiche im Fokus: rechtliche und ethische Fragen am Lebensende, Öffentlichkeitsarbeit, Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, Aus-, Fort- und Weiterbildung aller in diesem Bereich Tätigen, Wissenschaft und Forschung sowie Fragen der internationalen Zusammenarbeit. „Die Entwicklung in diesen Feldern soll gefördert werden, um eine menschliche Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen zu ermöglichen“, betonte Prof. Dr. Raymond Voltz, Vizepräsident der DGP.
Aufgabe der Arbeitsgruppen in den kommenden Monaten wird es sein, die Ist-Situation in Deutschland und/oder anderen, in der Palliativ-Hospizarbeit weiterentwickelten Ländern zu beschreiben, daraus Ziele für Deutschland zu definieren und einen Realisierungsplan für die Umsetzung aufzustellen. Ziel ist die Verabschiedung einer gemeinsamen Charta aller gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevanten Gruppen bis Juni 2010.
Die föderalen Strukturen in Deutschland mit den unterschiedlich verteilten Aufgaben und Kompetenzen von Politik und handelnden Personen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene sowie das gegliederte Gesundheitssystem in Deutschland mit der in hohem Maße auf die Selbstverwaltungskörperschaften übertragenen Verantwortung sollen bei dem Konsensusprozess berücksichtigt werden. „Nur wenn der Charta-Prozess tatsächlich im Sinne einer umfassenden Beteiligung partizipativ angelegt ist, wird die Charta am Ende auch in ihrer Umsetzung erfolgreich sein“, erklärte Dr. Birgit Weihrauch, Vorsitzende des DHPV.
Prof. Dr. Christof Müller-Busch, Präsident der DGP, stellte den Charta-Prozess in einen Zusammenhang mit den auch im Deutschen Bundestag diskutierten Fragen am Ende des menschlichen Lebens: „Es ist dringend notwendig, einen gesellschaftlichen Konsens über drängende Fragen schwerstkranker Patienten und ihrer Angehörigen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Umgang mit der Sterbehilfe-Debatte und Therapieentscheidungen am Lebensende zu erzielen.“
Quelle: Presseerklärung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands e.V. und der Bundesärztekammer vom 28.01.2009.