Runder Tisch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen

Erste konkrete Erfolge liegen vor

 

Berlin (12. Oktober 2011) – Auf Einladung der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Ge­sundheit Annette Widmann-Mauz (MdB) sind gestern zum dritten Mal Vertreterin­nen und Vertreter der Krankenhäuser, der Ärzteschaft einschließlich des Ärztinnen­bundes, der Pflegenden und der Pflegeeinrichtungen, der medizinischen Fachberufe, der Gewerkschaften, der Länder und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkas­sen zum Runden Tisch „Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen“ zusammengekommen. Ziel des Runden Tisches ist es, Vorschläge zu einer besse­ren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen zu erarbeiten.

 

Dazu erklärt Annette Widmann-Mauz: „Ich freue mich, dass ein Großteil der ge­meinsam erarbeiteten Maßnahmen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf innerhalb nur eines Jahres umgesetzt werden konnte. So wurden beispiels­weise im Frühjahr dieses Jahres zwei Internetplattformen freigeschaltet, die Informa­tionen über gute Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Krankenhaus und der Arztpraxis bieten. Besonders schätze ich, dass Interessierte im persönlichen Kontakt mit Ansprechpartnern vor Ort treten können und diese Möglichkeiten intensiv genutzt werden.“

 

Im Dezember 2010 wurden erste gemeinsame Empfehlungen zur besseren Verein­barkeit von Beruf und Familie im Gesundheitswesen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Run­den Tisches formuliert: Dazu gehören die Beseitigung von Hemm­nissen in der Aus- und Weiterbildung von Berufen, die Bereitstellung gezielter Infor­mationen über gute Mo­delle im Krankenhaus und in der Arztpraxis sowie erste Maß­nahmen zur Perso­nalge­winnung in Alten- und Pflegeeinrichtungen. In der gestrigen Sitzung wurde der aktu­elle Stand der Umsetzung dieser Empfehlungen vorgestellt.

 

Annette Widmann-Mauz weiter: „Ein weiterer Teil der empfohlenen Maßnahmen be­findet sich in der Umsetzungsphase. So wurden im Versorgungsstruk­turgesetz wich­tige Vorschläge aus den Gesprächen beim Runden Tisch aufgegriffen: Der Vertre­tungszeitraum für niedergelassene Ärztinnen im Zusammenhang mit der Ge­burt wird beispielsweise von 6 auf 12 Monate verlängert. Darüber hinaus wird die Möglichkeit zur Beschäftigung eines Entlastungsassistenten oder einer Entlastungsassistentin für die Erziehung von Kindern für bis zu 36 Monate sowie für die Pflege von Angehörigen für bis zu 6 Monate eröffnet. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten zudem die Möglichkeit, die jeweiligen Zeiträume zu verlängern. Diese Regelungen treten nach Beschluss durch Bundestag und Bundesrat zum 1. Januar 2012 in Kraft.“

 

Auch in der im Mai 2011 gestarteten „Ausbildungs- und Qualifizie­rungs­offensive Al­ten­pflege“, die gemeinsam von Bund, Ländern und Verbänden ge­tragen wird, ist ein Handlungs­feld „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ vorgesehen. Hier soll es insbe­sondere um gute betriebli­che Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, den Wie­dereinstieg von Berufs­rück­kehrerinnen und besondere Rahmenbedin­gungen für Teil­zeit- und Schicht­beschäftigte gehen.

 

Die Arbeit des Runden Tisches wird fortgesetzt, denn im Gesundheitswesen tätige Menschen brauchen vielfältige und flexible Möglichkei­ten, um die Berufsausübung je nach ihren individuellen fami­liären Bedürfnissen und Erfordernissen zu gestalten. So steht in Kürze die Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte mit entsprechenden Verbesserungen an.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

 

 


 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 12.10.2011 (tB).

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