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Schiedsstelle muss über freie Wahl des Geburtsortes entscheiden: Verhandlungen mit den Krankenkassen sind nach Einschätzung des Hebammenverbandes gescheitert. In den aktuellen Verhandlungen des Deutschen Hebammenverbandes e. V. (DHV) mit dem GKV-Spitzenverband konnte aktuell keine Einigung erzielt werden. Die Schiedsstelle soll angerufen werden. Gescheitert sind die Verhandlungen an den nicht überbrückbaren Differenzen zu den Ausschlusskriterien für Hausgeburten. Der GKV-Spitzenverband wollte wissenschaftlich nicht belegte Ausschlusskriterien pauschal festlegen, Frauen dabei das Recht zur Mitbestimmung absprechen und Vorgespräche von Hebammen mit Schwangeren zur Geburt und der Wahl des Geburtsortes nicht ausreichend finanzieren. Graphik: Deutscher Hebammenverband e.V.Schiedsstelle muss über freie Wahl des Geburtsortes entscheiden:

Verhandlungen mit den Krankenkassen sind nach Einschätzung des Hebammenverbandes gescheitert

 

Karlsruhe (30. April 2015) – In den aktuellen Verhandlungen des Deutschen Hebammenverbandes e. V. (DHV) mit dem GKV-Spitzenverband konnte aktuell keine Einigung erzielt werden. Die Schiedsstelle soll angerufen werden. Gescheitert sind die Verhandlungen an den nicht überbrückbaren Differenzen zu den Ausschlusskriterien für Hausgeburten. Der GKV-Spitzenverband wollte wissenschaftlich nicht belegte Ausschlusskriterien pauschal festlegen, Frauen dabei das Recht zur Mitbestimmung absprechen und Vorgespräche von Hebammen mit Schwangeren zur Geburt und der Wahl des Geburtsortes nicht ausreichend finanzieren.


Eine individuelle Prüfung von Hebammen für eine sinnvolle Einordnung medizinischer Befunde in Einzelfällen, die bisher Praxis ist bei den Geburten in Geburtshäusern, wäre damit ausgeschlossen. Hausgeburten bedeuten jedoch kein Sicherheitsrisiko. Anhaltend niedrige Schadensereignisse in der außerklinischen Geburtshilfe dokumentieren dies. Hebammen sind dafür ausgebildet, Risiken einzuschätzen und Frauen im Bedarfsfall in ärztliche Behandlung weiterzuleiten. Die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes greifen massiv in die Berufsausübung von Hebammen ein und entmündigen schwangere Frauen. Ein Großteil der Hausgeburten wäre künftig private Leistung. Die freie Wahl des Geburtsortes für Frauen wäre damit massiv eingeschränkt. Der Hebammenverband hat deshalb die Verhandlungen an diesem Punkt abgebrochen. Die Auswirkungen sind weitreichend für die Hebammen: Eine fünfprozentige Vergütungssteigerung liegt auf Eis. Die Ausgestaltung des Sicherstellungszuschlags, der ab Juli 2015 Hausgeburten unterstützen sollte, ist weiterhin offen.

 

Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes e. V. ist besorgt: „Wir werden noch mehr Hebammen verlieren. Der Sicherstellungszuschlag sollte verhindern, dass immer mehr Hebammen aus der Geburtshilfe aussteigen. Jetzt ist alles wieder offen, weil die Hebammen nicht planen können.“ Der Hebammenverband fordert deshalb den GKV-Spitzenverband auf, eine alternative Lösung zur Vereinbarung des Sicherstellungszuschlags mitzutragen. Denn Entscheidungen, die die Schiedsstelle treffen muss, können oft erst nach Monaten gefällt werden. Der sogenannte Sicherstellungszuschlag sollte jedoch bereits ab Juli 2015 greifen und einen finanziellen Ausgleich bieten für Hebammen, die freiberuflich nur wenige Geburten durchführen und damit die stark angestiegenen Haftpflichtprämien nicht erwirtschaften können. Die Haftpflichtprämie für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen steigt im Juli erneut um über 20 Prozent auf 6.274,32 Euro.  

 

„Wir haben bereits mehrere Kompromissvorschläge vorgelegt“, so Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des DHV und Verhandlungsführerin. „Die Neuregelungen würden jedoch den Beruf der Hebamme grundlegend ändern und sprechen Frauen ab, eine eigene Entscheidung für sich und ihr Kind zu treffen. Das können wir nur ablehnen.“ In den Verhandlungen wurde ein umfassendes Vertragswerk besprochen, das beispielsweise Berufsausübung und Qualitätsmanagement für freiberuflich tätige Hebammen neu regeln soll. Bei fast allen Vertragsbestandteilen wurde ein Konsens gefunden. Beim Thema Hausgeburt jedoch scheitert eine Einigung an Forderungen der Krankenkassen, die beispielsweise auch die Überschreitung des errechneten Geburtstermins als Ausschlusskriterium für eine Hausgeburt definieren wollen – allein davon wäre ein großer Teil aller Schwangeren betroffen …

 

Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit über 18.500 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftlerinnen, Familienhebammen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit ein zentrales Anliegen des Verbandes. Als Mitglied in der European Midwives Association (EMA), im Network of European Midwifery Regulators (NEMIR) und in der International Confederation of Midwives (ICM) setzt er sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für die Stärkung der Hebammenarbeit sowie die Gesundheit von Frauen und ihren Familien ein. 

 

 


Quelle: Deutscher Hebammenverband e.V., 30.04.2015 (tB).

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