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Schmerztherapeuten kritisieren geplante EBM-Reform scharf
Sehenden Auges vor die Wand
Berlin (14. Dezember 2012) – Die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geplanten Maßnahmen zur EBM-Reform stoßen beim Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) auf vehementen Widerstand. „Der KBV sind die Daten zur Versorgungssituation von Patienten mit chronischen Schmerzen hinlänglich bekannt. Trotzdem soll mit der EBM-Reform der bekanntermaßen bundesweit eher stützungsbedürftigen Schmerztherapie weiter das Wasser abgegraben werden. Das werden wir nicht hinnehmen“, sagte Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, BVSD-Vorsitzender.
Aus Sicht des BVSD würde die geplante EBM-Reform in vielen KV-Bereichen bei bereits aktuell bestehender existenzbedrohender Honorarsituation für schmerztherapeutisch tätige Vertragsärzte zu „massiven Einbrüchen in der Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen“ führen. „Eine weitere Honorarkürzung ist für die meisten schmerztherapeutisch tätigen Kolleginnen und Kollegen wirtschaftlich nicht mehr zu verkraften“, so Nadstawek. Bereits heute würden viele niedergelassene Schmerztherapeuten angesichts ihrer wirtschaftlichen Situation eine Aufgabe ihrer schmerztherapeutischen Tätigkeit in Betracht ziehen. „Besonders für Anästhesisten, die die Mehrzahl der Schmerztherapeuten darstellen, würde durch die EBM-Reform ein sehr starker Anreiz geschaffen, der Schmerztherapie den Rücken zu kehren. Das kann auch die KBV vor dem Hintergrund, dass in Deutschland mehr chronisch Schmerzkranke als Diabetiker leben, nicht ernsthaft wollen“. Noch 2009 habe der Erweiterte Bewertungsausschuss die Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten als „besonders förderungswürdige Leistung“ festgestellt, so Nadstawek weiter. „Die Planungen der KBV zur EBM-Reform stehen diesem Beschluss diametral entgegen.“
Die geplante EBM-Reform sieht die Einführung einer fachärztlichen Strukturpauschale für sogenannte „grundversorgende Fachgruppen“. Nicht zu dieser Gruppe zählende Fachärzte, wie die an der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie teilnehmenden Schmerztherapeuten, müssten mit einem rund 4-prozentigen Honorarabschlag rechnen.
Schmerztherapeutisch ausgebildete Ärzte sind festgelegten Qualitätsanforderungen unterworfen wie z.B. Fallzahlbegrenzung (max. 300 Fälle je Arzt im Quartal), organisatorische Abläufe, Teilnahme an Schmerzkonferenzen. Nur rund 1.000 niedergelassene Schmerztherapeuten nehmen an der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie teil. Nach epidemiologischen Schätzungen gibt es in Deutschland mindestens 8 Millionen Menschen mit behandlungsbedürftigen chronischen Schmerzen. Eine europäische Studie ergibt eine mittlere Prävalenz chronischer Schmerzen von 19 Prozent, in Deutschland 17 Prozent aller Bürger.
Der über seine Landesverbände bundesweit organisierte BVSD vertritt die berufspolitischen Interessen aller schmerztherapeutisch und in der Palliativmedizin tätigen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten und setzt sich für die weitere qualitative und strukturelle Entwicklung der Allgemeinen und Speziellen Schmerztherapie und der Palliativmedizin ein. Schwerpunkte der Verbandsarbeit liegen in der Vertragsentwicklung und im Kooperationsmanagement sowie in der Qualitätssicherung und im -management.
Quelle: Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD), ehemals: Berufsverband der Schmerztherapeuten in Deutschland e.V., 14.12.2012 (tB).