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Sektorengrenzen endlich überwinden – Wettbewerb nutzen
BMC-Vorstand verabschiedet Positionspapier zum Versorgungsgesetz
Berlin (15. Februar 2011) – Bereits zum Jahresauftakt hat der Bundesverband Managed Care e.V. (BMC) ein Ausrufezeichen in die gesundheitspolitische Landschaft gesetzt. Der BMC-Kongress 2011 am 31. Januar und 1. Februar im Langenbeck-Virchow-Haus, Berlin, war ein voller Erfolg. Über 50 Referenten und etwa 450 Teilnehmer beteiligten sich an den Podiumsdiskussionen und insgesamt neun thematischen Foren. Der Kongress stand unter dem Titel „Neue Versorgungsformen auf dem Prüfstand -Impulse für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem“ Die Inhalte deckten die gesamte Palette des deutschen Gesundheitswesens ab. Der BMC-Kongress war getragen von der festen Überzeugung, dass an integrierten, sektorenübergreifenden und kooperativen Versorgungsmodellen über Berufsfelder hinweg kein Weg vorbeiführt. Auf Basis der konstruktiven Diskussionen hat der Vorstand des BMC seine qualitativen Mindestanforderungen an ein Versorgungsgesetz formuliert.
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Deutschland muss auf breitere Füße gestellt. Dazu braucht es sektorenübergreifende Entscheidungsmechanismen, die den regional unterschiedlichen Versorgungsrealitäten Rechnung tragen. Wettbewerbsorientierte Beziehungen zwischen den direkt zuständigen Akteuren der Versorgung, wie zum Beispiel Ausschreibungen, versprechen mehr Effizienz als planwirtschaftliche Vorgaben.
Die Vergütung medizinischer Leistungen muss sich an der regionalen Versorgungsrealität orientieren. Sie muss flexibler ausgestaltet werden und sich stärker an der Qualität und insbesondere der Ergebnisqualität der erbrachten Leistung ausrichten (Pay for Performance). Die aktuelle Versorgungslandschaft wird weder den Bedürfnissen der nachwachsenden Arztgeneration noch künftigen Versorgungsherausforderungen gerecht. Deshalb gilt es die Aufgaben medizinischer Berufe neu zu ordnen und interprofessionelle Kooperationen zu stärken. Die 50+1-Regelung für Medizinische Versorgungs-Zentren zugunsten der Ärzteschaft beschränkt die Trägervielfalt ohne sachlichen Grund. Die Sorge, dass die Qualität der medizinischen Versorgung reinem Profitdenken geopfert würde, ist angesichts der zulassungsrechtlichen Anforderungen an MVZ unbegründet.
Der BMC hält an seiner Forderung nach einem Innovationsfonds zur Forcierung neuartiger Versorgungskonzepte und -produkte fest. Die umfassende Evaluation ist Grundvoraussetzung bei der Erprobung innovativer Versorgungsmodelle, zumal wenn sie mit öffentlichen Geldern finanziert werden.
Selektivverträge haben sich als Instrument für mehr Effizienz, mehr Qualität und mehr Kostenbewusstsein grundsätzlich etabliert. Gerade vor dem Hintergrund besserer intersektoraler Kooperation und der Prävention von Pflegebedürftigkeit gilt es, hier neue Möglichkeiten zu finden und diese weiter durch stärkere institutionelle und personelle Verzahnungen auszubauen.; z.B. durch gemeinsame Versorgungsaufträge für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser bei hochspezialisierten Leistungen und besonderen Erkrankungen.
Der BMC ist ein pluralistischer Verein für innovative Systementwicklung im Gesundheitswesen. Er ist das Forum für zukunftsfähige, qualitätsgesicherte und patientenorientierte Konzeptionen. Der BMC vertraut auf die Kräfte eines freiheitlichen und wettbewerbsorientierten, gleichwohl auch solidarischen Systems. Seine Mitglieder repräsentieren die gesamte Bandbreite aller Akteure des Gesundheitswesens. Der BMC wurde 1997 gegründet und zählt aktuell 147 Mitglieder.
Download
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Qualitative Mindestanforderungen an ein Versorgungsgesetz: BMC_Positionspapier Versorgungsgesetz.pdf (61.10 KB)
Quelle: Bundesverband Managed Care e.V. (BMC), 15.02.2011 (tB).