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Selbstbestimmung und Fürsorge
Christliche Patientenvorsorge veröffentlicht
Hannover (7. Februar 2011) – Lange war sie erwartet worden, nun wurde die neue Christliche Patientenvorsorge der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Handreichung und das Formular treten als kirchliches Angebot an die Stelle der bisherigen „Christlichen Patientenverfügung“ von 1999 und 2003. Die Neukonzeption war aufgrund der veränderten Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland seit September 2009 nötig geworden.
Das Dokument wurde gemeinsam vom Rat der EKD und von der Deutschen Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit zahlreichen Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) erarbeitet. Bei der Vorstellung Ende Januar in Köln erklärte der stellvertretende EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Jochen Bohl, die Christliche Patientenvorsorge biete die Möglichkeit, entweder selbst vorher festzulegen, wie sich eine ärztliche Behandlung im Ernstfall gestalten solle, oder aber dies einer Vertrauensperson anheimzustellen.
Das neue Formular zeichne sich gegenüber dem alten dadurch aus, dass es „zum einen die Vertrauensperson und damit die Vorsorgevollmacht deutlich in den Vordergrund“ stelle und „zum anderen die Bestimmungen über die ärztliche Behandlung wesentlich genauer“ fasse.
Die Broschüre kann zum Preis von 0,27 € bestellt werden beim
Kirchenamt der EKD
Herrenhäuser Str. 12
30149 Hannover
Fax: 0511/2796-457
eMail: versand@ekd.de.
Sie steht auch als Download bereit:
Quelle: Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), 07.02.2011 (tB).