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Selbstständige Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen
Duisburg (5. März 2012) – Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) setzt sich als Fachgesellschaft der Pflegewissenschaft für die Weiterentwicklung und Verbreitung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse ein, mit dem Ziel die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf zu sichern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss legte am 20.10.2011 die Erstfassung einer Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c Satz 3 SGB V vor. Mit Schreiben vom 17.02.2012 bestätigt das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass die vorgelegte Erstfassung vom BMG nicht beanstandet wird und damit in Kraft treten kann.
Diese Richtlinie legt fest, welche ärztlichen Tätigkeiten zukünftig – primär im Rahmen von Modellvorhaben – an hierfür qualifizierte Pflegefachpersonen übertragen werden können. Dabei setzt die selbständige Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen eine ärztliche Diagnose und Indikationsstellung voraus. Elemente der therapeutischen Tätigkeiten werden zur eigenverantwortlichen Durchführung auf qualifizierte Pflegefachpersonen übertragen.
Die Genehmigung dieser Regelung führte zu einem Aufschrei ärztlicher Verbände.
Die älter werdende Bevölkerung führt zu einer Zunahme von Menschen mit chronischen Erkrankungen und damit verbunden mit langdauerndem Versorgungsbedarf. Die Fragen, die sich hier stellen, liegen vielfach im Überlappungsbereich von Medizin und Alltagsbewältigung.
Es geht nicht allein um die Lösung pathophysiologischer Probleme, sondern um die Integration gesundheitlicher Einschränkungen und der damit verbundenen Herausforderungen bei Therapiekontrolle und Therapieanpassung in den Alltag und in die Familie. Die Klärung dieser Fragen ist zentral, wenn es gelingen soll, die Kompetenz der PatientInnen im Umgang mit ihrer Erkrankung zu stärken. Doch das benötigt Zeit.
Die Realität in der Arztpraxis sieht jedoch anders aus. Die Zeit, die bei einem Arztbesuch in Deutschland je Patient zur Verfügung steht, ist so kurz wie in keinem anderen europäischen Land. Je nach Studie liegt diese zwischen 3 und 9 Minuten. In der Folge ist insbesondere die Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen in Deutschland vielfach unbefriedigend. So zeigt die von der Technischen Universität Dresden durchgeführte DETECT-Studie ein erhebliches Verbesserungspotential u.a. bei der Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus und Herz-Kreislauferkrankungen auf.
Die nun verabschiedete Richtlinie greift die bekannten Mängel auf und ermöglicht u.a. die Erprobung pflegefachlich initiierter Routinekontrollen und Analyse von Nebenwirkungen der Therapie bei Diabetes mellitus, Hypertonie und Demenz durch qualifizierte Pflegefachpersonen. Zu den zukünftig modellhaft übertragbaren Aufgaben gehört die Verlaufskontrolle ebenso wie die Bewertung der Selbstmanagementfähigkeiten und Hilfebedarfe der Betroffenen.
Die Vertreter der Ärzteschaft sehen durch diese Regelung einen (weiteren) Qualitätsabfall. Ein Blick ins europäische und außereuropäische Ausland zeigt jedoch, dass gerade die Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen durch die Nutzung pflegefachlicher Kompetenz profitiert. Gut belegt sind neben positiven klinischen Ergebnissen nicht zuletzt hohe Zufriedenheitswerte der PatientInnen. Diese Studienergebnisse verwundern nicht, denn Unterstützung bei der Alltagsbewältigung vor dem Hintergrund gesundheitlicher Einschränkungen ist das Kerngeschäft professioneller Pflege. Es ist Zeit, Studienergebnisse, die eine Verbesserung bei der Versorgung von Menschen mit langdauerndem Versorgungsbedarf durch den Einsatz von qualifizieren Pflegefachpersonen belegen, ernst zu nehmen, statt interessegeleitet Angst zu schüren und dabei den aktuell unbefriedigenden Zustand in Kauf zu nehmen.
Weitere Informationen unter www.dg-pflegewissenschaft.de
Quelle: Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) e.V., 05.03.2012 (tB).