Selbstverwaltung und Industrie verständigen sich auf eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des im E-Health-Gesetz festgelegten Medikationsplans

Bundeseinheitlicher Medikationsplan: IT-Umsetzung steht

 

Berlin (2. Juni 2016) – Der Medikationsplan kommt – inklusive einer IT-Spezifikation: Fristgerecht legten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zum bundeseinheitlichen Medikationsplan vor. Auf diesen haben ab dem 1. Oktober 2016 alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden.

 

Neben Vorgaben zu Inhalt und Struktur, zu Erstellung und Aktualisierung sowie einem Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans, gehört zu der Vereinbarung eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans. Diese Spezifikation wurde von KBV, DAV und BÄK in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e.V. erstellt und wird nun als Anlage der Vereinbarung veröffentlicht.

 

Im Rahmen eines konstruktiven Austauschs haben sich Selbstverwaltung und die IT-Industrie auf eine an internationalen Standards orientierte technische Umsetzung geeinigt. „Mit der jetzt vollzogenen Einbindung der IT-Spezifikation haben es alle Beteiligten den Skeptikern gezeigt, dass Selbstverwaltung und Industrie miteinander konstruktiv und zielgerichtet arbeiten können. Herausgekommen ist eine Spezifikation, die allen Beteiligten Vorteile bringt und für den Erfolg konstruktiver Zusammenarbeit steht.“, so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg.

 

Die technische Spezifikation basiert auf den fachlichen Vorgaben eines Medikationsplans, der im Rahmen der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiierten Aktionspläne Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) entwickelt wurde. „Mit der neuen Spezifikation wurde der Barcode auf einen moderneren und zukunftsfähigen Standard umgestellt“, erläutert Lars Polap, Vorsitzender und Sprecher von ADAS – Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e.V., die Vorteile der Spezifikation.

 

Auch die Selbstverwaltung zeigt sich über das Erreichen eines Etappenziels auf dem Weg zur Einführung des Medikationsplans erfreut: „Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Uns freut es daher, dass wir gemeinsam mit der Industrie hierbei eine von allen akzeptierte Lösung finden konnten, die eine möglichst unbürokratische Handhabung für die Vertragsärzte unterstützen soll“ so Dipl. Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

 

„Eine wesentliche Voraussetzung für die Verbreitung und den Erfolg des Medikationsplans ist die optimale Software-Unterstützung der Ärzte bei der Erstellung und Aktualisierung – der erzielte Konsens mit der Industrie weist den Weg in eine gute Integration in unsere Arbeitsprozesse“ sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer.

 

„Die Arbeit der Apotheken wird durch einen einheitlichen technischen Standard erleichtert", so Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Wir wollen und müssen uns den digitalen Herausforderungen stellen. Richtig umgesetzt, trägt der Medikationsplan zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei. Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. Ohne Apotheker kann solch ein Medikationsplan kaum aktuell und vollständig sein", erklärt Becker weiter.

 

 

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Quelle: Bundesärztekammer, 02.06.2016 (tB).

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