PFLEGE
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
Servicekräfte sind kein Ersatz für Pflegefachkräfte
Berlin (28. Januar 2011) – Dürfen Hilfskräfte Medikamente verabreichen, Insulin spritzen und Kompressionsstrümpfe anlegen? Im Land Brandenburg darf das jeder Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung – ohne Qualifikation, ohne Schulung und ohne Berufserfahrung. So steht es im Rahmenvertrag einer gesetzlichen Krankenkasse zur ambulanten pflegerischen Versorgung. „Servicekräfte können die Pflegeleistungen zwar gut ergänzen, doch ist es ein Unding, examinierte Pflegefachkräfte durch Hilfskräfte ersetzen zu wollen“, warnt Thomas Meißner, Stellvertretender Vorsitzender des AnbieterVerbands qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG)e.V., auf dem Kongress Pflege 2011. „Es kann nicht sein, dass die Patientensicherheit aufs Spiel gesetzt wird, weil die Kostenträger sparen wollen.“
Der Pflegeexperte zieht einen Vergleich zu medizinischen Leistungen: „Wenn aufgrund des Ärztemangels kleinere chirurgische Eingriffe für Laien freigegeben würden, gäbe das einen Aufschrei in der Republik.“ Meißner fordert eine gesetzliche Definition in Form eines Berufsgesetzes, in dem festgeschrieben wird, was Service und was Pflege ist und welche fachlichen Voraussetzungen für die einzelnen Tätigkeiten vonnöten sind.
Allerdings verwahrt er sich gegen eine erweiterte Fachkraftdefinition, wie es der Arbeitgeberverband Pflege kürzlich vorgeschlagen hat. Pflegehilfskräfte mit langjähriger Berufserfahrung oder Beschäftigte aus der Hauswirtschaft oder dem Sozialwesen sollen, geht es nach dem Arbeitgeberverband, bei der Personalbemessung in den Heimen als Pflegefachkräfte gelten. Auf diese Weise könne man den Fachkräftemangel nicht lösen, so Meißner, der in Berlin einen ambulanten Pflegedienst betreibt. „In meiner Einrichtung geben Pflegehilfskräfte jedenfalls keine Medikamente – sonst könnte ich nicht mehr ruhig schlafen.“
Weitere Informationen
AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG), Berufstandsvertretung für ambulante und teilstationäre Pflege, Schönholzer Str. 3, 13187 Berlin, Tel. 030/49905380, info@avg-ev.com, www.avg-ev.com
Quelle: Kongress Pflege 2011, 28.01.2011 (tB).