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Situationseinschätzung des RKI
Erkrankungsfälle durch das neuartige Coronavirus
Berlin (16. Mai 2013) – Der aktuelle Sachstand zum neuartigen Coronavirus (nCoV) ist bei der Weltgesundheitsorganisation abrufbar (Link siehe unten, alle hier erwähnten Links sind am Textende zu finden). Der Erreger ist bisher vor allem bei Patienten auf der arabischen Halbinsel aufgetreten.
Bisher sind einzelne Cluster gemeldet worden, auch solche, bei denen eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung anzunehmen ist. Betroffen waren dabei Familienangehörige oder medizinisches Personal, bei denen ein enger und/oder wiederholter Kontakt zum Erkrankten bestand. Neben einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen als weitere Ursachen für Erkrankungscluster auch eine gemeinsame Exposition zu einer Infektionsquelle (z.B. Tiere) sowie das zufällige Zusammentreffen von infizierten Personen am gleichen Ort (z.B. Krankenhaus) in Betracht. Die erste Erkrankung durch nCoV (Middle Eastern Respiratory Syndrom, abgekürzt MERS) war im Sommer 2012 bekannt geworden.
Es gibt nach wie vor keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung. In Deutschland gab es bisher zwei importierte Erkrankungsfälle, aus Katar und aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, die in Essen bzw. München behandelt worden waren. Die abgeschlossene Untersuchung von Kontaktpersonen in Essen hat keinen Hinweis auf Infektionen ergeben (Buchholz et al., Eurosurveillance 21.2.2013), bisherige Ergebnisse der Untersuchung in München ergaben ebenfalls keinen Hinweis auf Übertragungen. Es besteht kein erhöhtes Risiko für Erkrankungen in der Allgemeinbevölkerung.
Für Ärzte in Deutschland sind insbesondere die folgenden Punkte relevant:
Bei schweren Pneumonien und Atemnotsyndrom sollte generell (auch unabhängig von einer Reiseanamnese) immer eine labordiagnostische Abklärung auf nCoV erfolgen, insbesondere dann, wenn sich der Patient bzw. die Patientin in den 10 Tagen vor Erkrankungsbeginn in einem Land der arabischen Halbinsel aufgehalten hatte oder gar einen Kontakt mit einem Patienten mit bestätigter nCoV-Infektion hatte (siehe Falldefinition). (Reiseanamnesen sind auch im Zusammenhang mit dem Auftreten des neuartigen H7N9-Influenzavirus wichtig zu erheben, welches in China zu Erkrankungen geführt hat.) Die Weltgesundheitsorganisation betont, dass bei immunsupprimierten Patienten unter den Reiserückkehrern auch atypische Symptome beachtet werden sollten. Weil bei einzelnen Patienten Co-Infektionen mit anderen Erregern (z.B. Influenza) beobachtet wurden, sollten auch Patienten mit schwerer respiratorischer Erkrankung auf nCoV getestet werden, wenn ein schon identifizierter, anderer Erreger das Ausmaß der Erkrankung nicht voll erklärt. Für Patienten unter weiterer Abklärung sollte auch gezielt der Kontakt zu erkrankten Personen mit Reiseanamnese auf die arabische Halbinsel nachgefragt werden.
Darüber hinaus sollten epidemiologisch verbundene Cluster von schweren Atemwegserkrankungen auf ihre Ursache, einschließlich nCoV, untersucht werden. Dies betrifft insbesondere das gehäufte Auftreten von Erkrankungen, bei denen hospitalisierte Patienten und/oder medizinisches Personal betroffen sind, die Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen betreuen.
Das Robert Koch-Institut bietet ggf. weitergehende differenzialdiagnostische Laboruntersuchungen an (siehe Falldefinition des RKI vom 12. Dezember 2012 und Hinweise des RKI für die Labordiagnostik). Die spezifische Diagnostik des neuartigen Coronavirus ist am Robert Koch-Institut und am Institut für Virologie der Universität Bonn etabliert (siehe auch die Hinweise des RKI zur Labordiagnostik).
Bei der Versorgung von wahrscheinlichen Fällen im Krankenhaus gilt vor allem wegen des schweren Verlaufs der meisten bisher bekannten Erkrankungen und einzelner wahrscheinlicher Übertragungen auf Medizinpersonal, strenge Hygienemaßnahmen entsprechend den Empfehlungen für Erkrankungen durch das SARS-Virus durchzuführen (abrufbar auf den Coronavirus-Seiten des RKI).
Für Reisende in die Länder Katar, Irak, Kuwait, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Jordanien, Jemen und Oman bietet das Auswärtige Amt, das generell auf seinen Internetseiten über medizinische Risiken im Ausland informiert, in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen auch Informationen zum neuartigen Coronavirus (nCoV) an (siehe Hinweise des Auswärtigen Amtes).
Links, die im Text erwähnt sind
Weitere Informationen
Coronavirus-Seiten des Robert Koch-Instituts in der Rubrik Infektionskrankheiten A-Z