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Soziale Menschenrechte endlich gleichberechtigt
Unteilbarkeit der Menschenrechte wird bestätigt
Berlin/Stuttgart (10. Dezember 2008) – Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschließt am Tag der Menschenrechte einen zentralen Fortschritt auf dem Weg der Unteilbarkeit der Menschenrechte. Sie nimmt den Text eines Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte an. Dieses Zusatzprotokoll wird die Behandlung von Individualbeschwerden vor einem Expertenkomitee der Vereinten Nationen erlauben. Individualbeschwerden gibt es als Instrument für die bürgerlichen und politischen Menschenrechte seit vielen Jahren. Pünktlich zum 60. Geburtstag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird nun der Text verabschiedet werden.
„Damit wird ein zentrales Instrument für einen wirksamen Opferschutz eingeführt, das bislang in der Nutzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten gefehlt hat“, so Michael Windfuhr, Leiter des Menschenrechtsreferates des Diakonischen Werkes der EKD und von „Brot für die Welt“. Die Behandlung einzelner Fälle vor dem Komitee der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wird es erlauben, eine genaue Interpretation der Rechte auf Nahrung, Gesundheit, Bildung, soziale Sicherheit etc. zu entwickeln, die dann von nationalen Gerichten aufgegriffen werden kann. „Das ist für uns ein wichtiger Schritt“, so Windfuhr.
Das Zusatzprotokoll war in den letzten drei Jahren im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen erarbeitet worden. Am 18. November hatte die Generalversammlung das Protokoll bereits angenommen. Das Diakonische Werk hatte sich über das Forum Menschenrechte für den Abschluss des Protokolls eingesetzt.
Die Diakonie fordert nun die Bundesregierung auf, das neue Zusatzprotokoll unverzüglich zu unterzeichen. Dadurch würde es möglich, in Zukunft auch Fälle aus Deutschland dem Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vorzulegen. „Die Diakonie setzt sich für eine starke Rechtsstellung und klare Rechtsansprüche benachteiligter Menschen ein. Das Instrument der Individualbeschwerde kann in Zukunft auch in Deutschland bei der konsequenten Umsetzung sozialer Menschenrechte wichtig sein. Es entbindet die Politik allerdings nicht davon, die Rechtsschutzmöglichkeiten Benachteiligter im deutschen Rechtssystem zu stärken, anstatt sie schrittweise abzubauen“, so Dr. Bernd Schlüter, sozialpolitischer Vorstand des Diakonischen Werkes der EKD. „Es wäre schön, wenn Deutschland zu den Vorreitern gehören würde“, so Schlüter.
Quelle: Presseinformation des Diakonischen Werkes der EKD vom 10.12.2008.