GESUNDHEITSPOLITIK
AWARDS
Wund(er)heilung mit Amnion – DGFG erhält deutschen Wundpreis 2021
Ausschreibung DGNI-Pflege- und Therapiepreis 2022
Ausschreibung: Otsuka Team Award Psychiatry+ 2021
BGW-Gesundheitspreis 2022: Gute Praxis aus der Altenpflege gesucht!
Aktionsbündnis Patientensicherheit vergibt Deutschen Preis für Patientensicherheit 2021 an herausragende…
VERANSTALTUNGEN
20.-22.01.2022 online: ANIM: NeuroIntensivmediziner diskutieren neue Erkenntnisse zu COVID-19
8.-10. September 2021: Weimar Sepsis Update 2021 – Beyond the…
13.09. – 18.09.2021: Viszeralmedizin 2021
24.06. – 26.06.2021: 27. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie
17.06. – 19.06.2021: 47. Jahrestagung der Gesellschaft für Neonatologie und…
DOC-CHECK LOGIN
Statement des GKV-Spitzenverbands
AMNOG: Preise am Zusatznutzen für Patienten orientieren
Berlin (23. Januar 2012) – Heute starten die ersten Verhandlungen über Erstattungspreise neu auf dem Markt befindlicher Arzneimittel. Den Anfang macht der Wirkstoff Tricagrelor, dessen Zusatznutzen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für eine bestimmte Gruppe von Herzinfarktpatienten im Dezember 2011 festgestellt hat. Der GKV-Spitzenverband als Verhandlungsführer für die gesetzliche Krankenversicherung erhofft sich von der neuen Preisfindungsregel Einsparungen in einem bis dato überteuerten Preissegment.
"Faire Preise heißt für uns, dass sich die Gewinne der Pharmaindustrie am Zusatznutzen für die Patienten orientieren und nicht an den Wunschvorstellungen der Aktionäre", erläutert Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Nur für Mittel, die wirklich mehr bingen, sollten die Kassen auch mehr bezahlen.
"Einen großen Effekt erwarte ich dadurch, dass Medikamente erkannt werden, die keinen Zusatznutzen haben", so Stackelberg. Deshalb wird der GKV-Spitzenverband auch die Überprüfung bereits auf dem Markt befindlicher Medikamente anstoßen.
Hintergrund
Die Regelung ist Teil des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG). Das Gesetz verpflichtet die Hersteller, ihre neuen Produkte nach der Markteinführung einer frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu unterziehen. Kann hierbei kein Zusatznutzen im Vergleich zum Bestandsmarkt belegt werden, wird das neue Arzneimittel automatisch einer Festbetragsgruppe zugeordnet. Kommt der G-BA zu dem Ergebnis, dass ein Zusatznutzen belegt ist, handeln der GKV-Spitzenverband und der Hersteller einen Rabatt auf den bis dahin vom Hersteller selbst festgelegten Preis aus.
Dieser Rabatt gilt dann für alle gesetzlich Versicherten und auch für Privatversicherte. Das AMNOG geht mit dieser Regelung erstmals das Preismonopol der Pharmaindustrie in Deutschland ernsthaft an.
Grafik: Neue Arzneimittel als Kostentreiber (Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2010)
Download
-
Was versteht man unter AMNOG, wie soll es helfen, die Arzneimittelpreise besser zu regulieren? – http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/AMNOG_Fragen-und-Antworten_18791.pdf
-
Rabatt-Verhandlungen nach AMNOG – http://www.gkv-spitzenverband.de/Arzneimittel_AMNOG_Verhandlungen.gkvnet
Quelle:GKV-Spitzenverband, 23.01.2012 (tB).