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Statement von DBfK-Präsidentin Christel Bienstein
Grundsatzurteil zu 24-Stunden-Betreuung
Berlin (28. Juni 2021) — Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat geurteilt, dass Ausländischen Betreuungskräften der gesetzliche Mindestlohn auch in Bereitschaftszeiten zustehe. Die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass endlich Klarheit geschaffen wird, weist aber auch auf die prekäre Betreuungslage in der häuslichen Versorgung hin:
„Eine 24-Stunden-Betreuung durch nur eine Person kann es nicht geben, ohne die Betreuungskraft auszubeuten. Es wurde Zeit, dass hier nun für faire Arbeitsverträge gesorgt wurde. Allerdings spiegelt sich in diesem Fall die prekäre Situation in Deutschland wider: Eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung zu Hause wünschen sich die meisten Menschen mit Pflegebedarf. Sie ist aber für die meisten nur zu Lasten der ausländischen Betreuungskräfte finanzierbar. Den Bedarf können wir weder heute noch zukünftig über unsere stationäre Langzeitpflege oder über die professionelle ambulante Pflege decken. Die Politik ist dringend gefragt, hier Abhilfe zu schaffen, die es möglich macht, die Wünsche der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu realisieren, ohne die Helfer aus dem Ausland auszubeuten. In anderen Ländern ist das bereits gelungen.“
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V., 28.06.2021 (tB).