Stellungnahme des Deutschen Pflegerates zum „Ulmer – Papier“ des 111. Deutschen Ärztetages

 

Berlin (27. Mai 2008) – Die Bundesärztekammer hat anlässlich des 111. Deutschen Ärztetages ihre Vorstellungen zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgungsstrukturen in Deutschland vorgelegt. Ein wichtiger Bestandteil des Ulmer Papiers sind die Grundsätze für das Zusammenwirken der Gesundheitsberufe. „Dieser Vorschlag erkennt zwar die Notwendigkeit muliprofessioneller Teams und berufsgruppenübergreifender Versorgungsstrukturen an“, so Marie-Luise Müller, Präsidentin des Deutschen Pflegerates, „er stellt jedoch immer noch das ärztliche Handeln auch dort in den Vordergrund, wo die Kompetenzen bereits heute und zukünftig eindeutig im pflegerischen Bereich liegen. „Der bevorstehende demografische Wandel mit einer wachsenden Zahl von hochbetagten, steigend mulitmorbiden oder pflegebedürftigen Menschen fordert einen Paradigmenwechsel in Medizin, Pflege und Sozialwesen“, so Müller weiter. „Ohne qualifizierte, ausreichende pflegerische Versorgung ist eine medizinische Intervention bei Menschen mit Pflegebedarf meist ohne nachhaltigen Erfolg.“

 

Viele Krankheiten entstehen aus einem Mangel an fachlich qualifizierter Pflege. Die Zunahme demenzieller Erkrankungen fordert einen Ausbau der pflegerischen Hilfs- und Betreuungsangebote. Dieser Einsicht wird auch die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes folgen. Suchterkrankungen oder Gewalt- und Vernachlässigungsproblematik in Familien zeigen, dass besondere Anstrengungen auch auf dem Gebiet der Prävention dringend notwendig sind. „Deshalb brauchen wir eine integrative Sicht auf die medizinischen und pflegerischen Bedürfnisse und die Leistungsangebote der verschiedenen Professionen im Gesundheitswesen“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Pflegerates. Der Deutsche Pflegerat begrüßt daher ausdrücklich die Stellungnahme der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland, die in ihrem Positionspapier zur „Zukunftsorientierten Zusammenarbeit in der Patientenversorgung“ den nicht ärztlichen Heilberufen eine partnerschaftliche Kooperation in der Gesundheitsversorgung vorschlagen.

 

Der Deutsche Pflegerat sieht sich in dieser Sichtweise durch das 2007 veröffentlichte Gutachten des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen bestätigt. Dieser empfiehlt einen Neuzuschnitt der Aufgaben der Professionen im Gesundheitswesen. „Das Monopol der Ärzteschaft in der Ausübung der Heilkunst, ist ein Modell der Vergangenheit“, so Marie-Luise Müller. „Heute sehen wir, dass verschiedene Professionen an der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung beteiligt sind. Sie müssen in den Bereichen, in denen sie ausgebildet sind, die Berechtigung erhalten, ihre Leistungen auch unabhängig von der ärztlichen Verordnung anzubieten und mit den Krankenkassen abzurechnen.“

 

Dem Deutschen Pflegerat geht es wie dem Deutschen Ärztetag um die Erhaltung und Förderung der medizinischen und pflegerischen Qualität. „Wer durch eine fundierte Ausbildung befähigt ist den Pflegebedarf eines Menschen zu ermitteln, der soll dies auch in der Praxis tun dürfen. Wer gelernt hat spezifische Gefährdungen, wie ein Dekubitusrisiko oder ein Sturzrisiko zu erheben, der sollte die Kompetenz erhalten, unverzüglich die notwendigen prophylaktischen Maßnahmen zu ergreifen und dafür auch die finanzielle Honorierung erhalten.“ erklärt die Präsidentin des DPR. Das bisherige medizingesteuerte System behindert dies durch das ärztliche Verordnungsmonopol und die Trennung der Versorgungssektoren in den Sozialgesetzbüchern V und XI. „Dem Deutschen Pflegerat geht es nicht um die Übernahme von ärztlichen Leistungen, für die Pflegende nicht hinreichend ausgebildet sind, wie dies in der Vergangenheit oftmals polemisch unterstellt wurde“, betont Marie-Luise Müller. Wenn Pflegende ärztliche Aufgaben übernehmen sollen, aber jüngst vom Deutschen Krankenhausinstitut gefordert, wird man sich dem nicht verschließen – so die Ansicht des Deutschen Pflegerates. Allerdings muss vorausgesetzt werden, dass die notwendigen Qualifikationen vorliegen und haftungsrechtliche und berufsrechtliche Fragen eindeutig geklärt wurden.

 

Angesichts der neuen Anforderungen an das Gesundheitssystem kann die professionelle Pflege in Deutschland ein differenziertes Leistungsangebot vorlegen. Garantiert werden kann eine hohe fachliche Expertise, die sich auf wissenschaftliche Forschungen und Begründungen stützt.

 

Die Kernaufgaben der professionellen Pflege liegen demnach

 

  • in der Ermittlung des Pflegebedarfes,
  • in der Ermittlung von Gefährdungspotentialen durch Gesundheitsrisiken und Pflegedefiziten,
  • in der Planung und Auswertung des Pflegeprozesses,
  • in der fachlich korrekten Durchführung pflegerischer Maßnahmen,
  • in der Integration medizinischer Maßnahmen in die Lebenswelt des Patienten und
  • in der Verbesserung der Lebensqualität durch pflegerische Interventionen bei chronischen Verläufen.

 

„Damit dieses Leistungsangebot ressourcenschonend und ohne Reibungsverluste beim Pflegebedürftigen und Patienten ankommt, ist ein ideologiefreier Diskurs, der im Gesundheitssystem tätigen Institutionen und Berufsgruppen unerlässlich.“ So fasst Marie-Luise Müller die Forderungen des Deutschen Pflegerates zusammen.

„Im Hinblick auf das Berufsrecht und auf die Vergütung müssen von der Politik die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Pflegeberufe auch im Sinne der Heilkunde dort tätig werden können, wo pflegerische Maßnahmen an der Vermeidung oder Heilung von Krankheiten beteiligt sind“, so abschließend die Präsidentin des DPR.

 


Quelle: Presseinformation des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR)  vom 27.05.2008 (tB).

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