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bpa begrüßt Verabschiedung des Familienleistungsgesetzes
Steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen, einschließlich Pflege
Berlin (19. Dezember 2008) – Eine Unterstützung der legalen Beschäftigung in der Pflege wurde mit dem heute endgültig verabschiedeten Familienleistungsgesetz beschlossen: Familien, in denen Pflegebedürftige ambulant betreut werden oder deren angehöriges Familienmitglied in einem Heim untergebracht ist, können künftig einen höheren Betrag an Kosten für haushaltsnahe, pflegebegleitende Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Bei max. begünstigten Ausgaben von 20.000 Euro/Jahr und einem Steuerermäßigungssatz von 20 % wird eine max. Steuerermäßigung von bis zu 4.000 Euro gewährt. Bislang war die entsprechende Förderung von Aufwendungen bis zu 6.000 Euro/Jahr mit einem Steuerabzug bis zu 1.200 Euro begrenzt. Weitere Verbesserungen durch das Familienleistungsgesetz, das nach der heutigen Zustimmung des Bundesrates am 01.01.2009 in Kraft tritt, bestehen in einer Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der mehr als 6.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt, begrüßt die Besserstellung von Familien durch das neue Gesetz. bpa-Präsident Bernd Meurer: „Durch die erweiterte steuerliche Entlastung werden auch Familien mit Pflegebedürftigen unterstützt, indem ihnen künftig mehr Mittel für die benötigte Hilfe zur Verfügung stehen. Dies gilt sowohl für haushaltsnahe, familienunterstützende und pflegebegleitende Dienste zu Hause als auch im Rahmen einer stationären Pflege und Betreuung im Heim.“
Der bpa teilt ausdrücklich die Einschätzung der Bundesregierung, dass pflegebegleitende Dienstleistungen – ebenso wie die Pflegeleistungen selbst – grundsätzlich ein großes Potenzial für einen weiteren Beschäftigungsaufbau bieten. Wie die aktuell vom bpa vorgelegte Studie „Bestimmungsgrößen für das Marktgeschehen in der Pflege“ bestätigt, ist durch die demographische Entwicklung mit einem sukzessiven Rückgang des privaten Unterstützerumfeldes zu rechnen. Daher ist es aus Sicht des bpa notwendig, Familien mit Pflegebedürftigen steuerlich zu fördern, wenn sie zu ihrer Entlastung zugelassene Pflegeeinrichtungen in die Versorgung mit einbeziehen.
„Allerdings muss verhindert werden“, so Meurer weiter, „dass Leistungen, die im Rahmen der Schwarzarbeit von einer großen Anzahl zumeist osteuropäischer Kräfte bereits illegal erbracht werden, steuerlich geltend gemacht werden. Hier darf sich keine Grauzone entwickeln“. Auf diese Gefahr hatte der bpa im Gesetzgebungsverfahren deutlich hingewiesen. Der bpa hatte gefordert, die steuerliche Begünstigung an die Voraussetzung zu knüpfen, dass die Leistungen von einer zugelassenen Pflegeeinrichtung bzw. einem Dienstleister durch den Einsatz sozialversicherungspflichtig Beschäftigter erbracht werden. Dass diese Klarstellung explizit nicht erfolgt ist, bedauert der bpa. Bernd Meurer: „Der Gesetzgeber hätte auf diese Weise die Förderung von Schwarzarbeit konsequent ausschließen können. Arbeitsmarktpolitisch wäre die Umsetzung unserer Forderung der logische und richtige Schritt gewesen, um den ‚Jobmotor Pflege’ zu fördern.“
Quelle: Presseinformation des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), 19.12.2008 (tB).