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Stumpfe Klingen
Forscher bemängeln nutzlose Regeln gegen Spielsucht
Hohenheim (30. März 2012) – Das Land Baden-Württemberg plant die Regulierung von Spielhallen und Wettbüros. Auf einer Tagung an der Universität Hohenheim diskutierten Wissenschaftler am gestrigen Donnerstag die vorgesehenen Regelungen im Detail – und übten massiv Kritik. Das Glücksspielrecht hat die Suchtprävention zum Ziel. Doch die angestrebten Maßnahmen, wie das Verbot der Mehrfachkonzessionen, dienen nicht diesem Ziel sondern sind eher kontraproduktiv.
„Zum Schutz der Spieler passiert kaum etwas“, fasst Prof. Dr. Tilman Becker die Stimmen der Tagung zusammen. Der Experte ist Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel, der einzigen Einrichtung dieser Art in Deutschland.
Tatsächlich würden die geplanten Gesetzesregelungen den Forderungen von Experten nicht gerecht. So bestand weitestgehend Einigkeit darüber, dass neben der Änderung der Spielverordnung die Einführung einer personengebundenen Spielerkarte und der Anschluss der Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten an die bereits für Geldspielgeräte in Spielbanken bestehende Sperrdatei aus suchtpräventiver Sicht vorrangig wären. Dies findet sich aber nicht in dem Entwurf des neuen Glücksspielgesetzes wieder. Dort ist nur ein Mindestabstand zwischen Spielhallen und ein Verbot der Mehrfachkonzessionen vorgesehen. Die Geldspielgeräte in Gaststätten und Imbissbuden werden dabei vergessen. Die angestrebten Regelungen dürften nur zu einer Verlagerung des Spiels von Spielhallen weg und hin zu Gaststätten und Imbissbuden führen. Alle Teilnehmer an dem Workshop waren sich einig, dass dies nicht zu begrüßen ist.
Prof. Dr. Becker und Dr. Hans-Ulrich Stühler, Leiter des Rechtsamtes der Stadt Reutlingen, werfen der Politik vor, unvernünftige Regelungen zu machen. Dr. Stühler hält die Fokussierung des Gesetzgebers auf Spielhallen für überzogen und merkt an, dass Sportwettgeschäfte nicht einmal baurechtliche Anträge stellen. Prof. Dr. Becker ist der Ansicht, dass die Politik mit stumpfen Klingen gegen die Spielsucht zu Felde zieht: „Der vorgesehene Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen und das Verbot der Mehrfachkonzessionen von Spielhallen sind im Sinne der Suchtprävention nicht zielführend“, beklagt er.
Denn: Das Problem seien gar nicht die Spielhallen, sondern die Gaststätten: „Die Hälfte aller Jugendlichen beginnt dort mit dem Automatenspiel“, sagt der Glücksspiel-Forscher. Doch die Gaststätten werden überhaupt nicht in dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag berücksichtigt.
Prof. Dr. Tilman Becker schlägt die Einführung einer personengebundenen Spielerkarte und den Anschluss aller Geldspielgeräte an einen staatlichen zentralen Server vor.
Quelle: Universität Hohenheim, 30.03.2012 (tB).