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Test auf Schwangerschaftsdiabetes wird GKV-Leistung

Merkblatt unterstützt die ärztliche Aufklärung

 

Berlin (15. Dezember 2011) – Schwangere Frauen haben künftig Anspruch auf einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Einen entsprechenden Beschluss, der unter anderem auf den Ergebnissen der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) basiert, fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin.

 

Ein Gestationsdiabetes liegt vor, wenn der Blutzucker während der Schwangerschaft bestimmte Werte übersteigt. Damit nimmt das Risiko für bestimmte seltene Geburtskomplikationen zu. Das IQWiG weist in seinem Bericht darauf hin, dass sich der Nutzenbeleg für die Therapie des Gestationsdiabetes auf Schwangere bezieht, die mit Hilfe eines zweistufigen Screenings bestimmt wurden. Dem entsprechend sind in der ärztlichen Betreuung von Schwangeren zukünftig zwei Testungen vorgesehen: Der Vortest und soweit erforderlich auch der zweite Test sollen im sechsten oder siebten Schwangerschaftsmonat angeboten werden. Der Vortest dient dazu, die Frauen zu erkennen, denen dann ein zweiter, entscheidender Zuckertest angeboten wird. Wenn ein Gestationsdiabetes festgestellt wurde, kann häufig schon mit einer Ernährungsumstellung und vermehrter körperlicher Aktivität eine Normalisierung der Werte erreicht werden.

 

„Zusätzlich zu Eckpunkten zur Qualitätssicherung der Untersuchungen wurde mit dem Beschluss ein Merkblatt erarbeitet, das schwangere Frauen beim Beratungsgespräch mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin unterstützen soll“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

 

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie die tragenden Gründe werden in Kürze im Internet auf folgender Seite veröffentlicht:

 

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/26/

 


 

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 15.12.2011 (tB).

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