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diabetesDE kritisiert Preispolitik auf dem Rücken von Patienten und Ärzten
Typ-2-Diabetiker können dennoch weiterhin lang wirksame Insulinanaloga erhalten
Berlin (9. August 2010) – Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten zukünftig Typ-2-Diabetikern keine lang wirksamen Insulinanaloga mehr, so lange deren Einsatz teurer ist als die Therapie mit herkömmlichem Langzeitinsulin. Nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Zustimmung des Bundesministeriums und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger haben Betroffene und ihre Ärzte die Wahl: Sie stellen die Therapie um oder sie hoffen auf die weitere Erstattungsfähigkeit der Analoga. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Krankenkasse mit dem Hersteller des verwendeten Insulins einen so genannten Mehrwertvertrag abgeschlossen hat. Voraussichtlich können hierdurch viele Patienten ihre bewährte Therapie weiterführen, betonen diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) anlässlich der aktuellen Fragen zur Umstellung.
Betroffen davon sind etwa 500 000 Typ-2-Diabetiker, die entweder das lang wirksame Insulin Glargin (Handelsname Lantus) oder Detemir (Handelsname Levemir) nutzen. Damit dies weiterhin möglich ist, schließen die beiden Hersteller-Firmen Novo Nordisk und Sanofi Aventis Mehrwertverträge mit einzelnen Krankenkassen. Die Firmen garantieren dann den Krankenkassen, dass die Behandlung der Diabetiker mit lang wirksamen Analoga nicht die Kosten einer Behandlung mit herkömmlichen Insulin übersteigt. Mehrwertverträge, auch Rabattverträge genannt, werden nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) abgeschlossen.
diabetesDE und DDG gehen davon aus, dass die meisten Diabetiker davon profitieren, da bereits viele Verträge zwischen Herstellern und Krankenkassen geschlossen wurden. „Allerdings ist der Aufwand für die Patienten und ihre Ärzte hoch“, kritisiert PD Dr. med. Rainer Lundershausen, Pressesprecher der DDG. Die Ärzte müssen herausfinden, ob die jeweilige Kasse einen solchen Vertrag abgeschlossen hat. Ist dies nicht erfolgt, sollten Ärzte ihren Patienten ein Privatrezept ausstellen und die Erstattung von der Krankenkasse bestätigen lassen. Auch wenn der Verordnungsaufwand hierdurch deutlich größer wird, ermöglicht er für viele Patienten die Fortsetzung ihrer bewährten Therapie und verhindert eine ebenfalls schwierige Therapieumstellung.
diabetesDE, DDG und weitere Diabetes-Experten haben vor den Entscheidungen mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass es viele Typ-2-Diabetiker gibt, bei denen der Einsatz von lang wirksamen Insulinanaloga sinnvoll ist.
Mehr Informationen im Internet
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Pressemitteilung diabetesDE/DDG zur Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, Juli 2010
http://www.diabetesde.org/presse/pressemitteilungen/detail/zurueck/pressemitteilungen-3/artikel/lang-wirksame-insulinanaloga-fuer-diabetes-typ-2-fallen-aus-erstattung/
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Stellungnahme von diabetesDE und der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu lang wirksamen Insulinanaloga, April 2010
http://profi.diabetesde.org/stellungnahmen/langwirksame_insulianaloga/
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Letzte Änderungen zu „Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage III (Lang wirkende Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2)“ vom 28.06.2010:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1109/letzte-aenderungen/
Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft, 09.08.10 (tB).