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Bundesamt gibt Hinweise zum sicheren Umgang mit behandelten Haustieren
Umarme-Deine-Katze – ohne Nebenwirkungen
Berlin (3. Juni 2021) — Zum Umarme-Deine-Katze-Tag am 4. Juni weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf den richtigen Umgang mit frisch behandelten Vierbeinern hin. Gerade im Frühsommer werden Haustieren häufig Arzneimittel zum Schutz vor Zecken, Flöhen und anderen Ektoparasiten verabreicht. Oft kommen Zeckenschutz-Halsbänder und Spot-on-Präparate zum Einsatz, die auf die Haut der Tiere getropft werden.
Schon bei der Auswahl eines geeigneten Präparates gilt es vieles zu berücksichtigen: Neben dem Wirkungsspektrum, wie der erwiesenen Wirkung gegen bestimmte Zeckenarten, Flöhe, Milben oder Mücken, sollten deren lokale Verbreitung und Resistenzlage beachtet werden. Außerdem kann die Verträglichkeit und Wirksamkeit des Arzneimittels von der Tierart (Katzen vertragen z. B. kein Permethrin), der Rasse, dem Alter oder dem Gesundheitszustand abhängen.
Auch die Lebensumstände der Tiere sind zu betrachten. Viele Tiere teilen mit ihren Besitzern nicht nur den Haushalt, sondern auch das Bett. Zudem können weitere Tiere und Kleinkinder in der Familie leben, die im engen Kontakt mit den behandelten Tieren stehen.
Nach der äußerlichen Anwendung von Tierarzneimitteln ist einiges zu beachten. In der Gebrauchsinformation finden sich genaue Hinweise. Werden Halsbänder genutzt, sollten gerade Kleinkinder keinen längeren, intensiven Kontakt mit dem behandelten Tier haben, das Halsband nicht anfassen oder in den Mund nehmen. Nach dem Auftragen von „Spot-on“-Präparaten auf die Haut der Tiere sollten diese nicht berührt werden, solange die Anwendungsstelle nicht getrocknet bzw. noch als solche erkennbar ist. Häufig bietet sich daher eine abendliche Behandlung an. Frisch behandelte Tiere sollten nicht mit im Bett bei Menschen schlafen. Durch Kontakt mit dem Tierarzneimittel können beim Menschen Nebenwirkungen wie Juckreiz oder Hautrötungen auftreten. Ist ein enger Kontakt mit dem Tier unvermeidbar, sollte dies bei der Wahl des Präparates berücksichtigt werden.
Tierärztinnen und Tierärzte sind die kompetenten Ansprechpartner bei der Auswahl eines geeigneten Arzneimittels und beraten auch zur richtigen Anwendung der Präparate. Sollten nach Anwendung eines Tierarzneimittels bei dem behandelten Tier, dem Anwender oder bei Kontaktpersonen unerwünschte Symptome auftreten, sollte dies dem BVL gemeldet werden.
Weiterführende Informationen
- Flyer „Zecken, Flöhe, Läuse und Co. – Wie schütze ich mein Tier vor Ektoparasiten?“: http://www.bvl.bund.de/flyer_ektoparasiten
- Meldung von unerwünschten Arzneimittelreaktionen an das BVL: http://www.bvl.bund.de/uaw
Abb. oben: S. Kobold – stock.adobe.com
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), 03.06.2021 (tB).
Schlagwörter: Infektiologie, Tiere, Zoonosen