Ungleichbehandlung durch das Jahressteuergesetz 2009

Seniorenresidenzen privater Träger werden schlechter gestellt als Einrichtungen der Wohlfahrtspflege

 

Berlin (13. Januar 2009) – Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt in weiten Teilen das Jahressteuergesetz 2009. Dieses bringt bei der Umsatzsteuer für Altenwohnheime und Seniorenresidenzen – nicht für Pflegeheime – privater Träger eine massive Benachteiligung im Vergleich zu entsprechenden kommunalen Einrichtungen oder solchen in Trägerschaft der Wohlfahrtspflege. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) verurteilt diese Ungleichbehandlung: "Seniorenresidenzen erbringen Leistungen der Pflege, der Betreuung und der hauswirtschaftlichen Versorgung für Menschen, die nach dem Sozialgesetzbuch nicht hilfebedürftig sind.

 

Auch wenn der Gesetzgeber diesen Menschen keinen Unterstützungsbedarf zubilligt, benötigen sie Hilfe. Diese erhalten sie in Seniorenresidenzen und Altenwohnheimen. Durch das Jahressteuergesetz 2009 und insbesondere durch die Anwendung vor Ort kommt es zu einer Ungleichbehandlung, die einzig und allein an der Trägerschaft festgemacht wird. Während Seniorenresidenzen der Wohlfahrtspflege in der Regel von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen Seniorenresidenzen privater Träger Umsatzsteuer für Leistungen entrichten, wenn diese nicht ganz oder zum überwiegenden Teil von den Sozialleistungsträgern vergütet werden", beklagt Bernd Meurer, Präsident des bpa.

 

"Zahlreiche Betreuungsleistungen werden auf der Grundlage einer pauschalen Vereinbarung erbracht. Für diese tritt nun die Umsatzsteuerpflicht ein. Die Ungleichbehandlung kommt vor allem daher, dass die Finanzämter die Prüfung des Abstandsgebots außer Acht lassen. Dann dürfte eine Steuerbefreiung nur gewährt werden, wenn eine gemeinnützige Einrichtung ihre Leistungen deutlich billiger anbietet. Tatsächlich sind aber die Angebote der privaten Träger oft günstiger", so Meurer weiter.

 

Der bpa hatte sich im Gesetzgebungsverfahren massiv für eine Gleichbehandlung eingesetzt. Bernd Meurer: "Wir bedauern, dass man auf unsere Änderungsvorschläge im Gesetzgebungsverfahren nicht eingegangen ist. Private Seniorenresidenzen und Altenwohnheime leisten ebenso wie Alten- und Pflegeheime und ambulante Pflegedienste in privater Trägerschaft einen wichtigen Beitrag, um die pflegerische Infrastruktur sicherzustellen. Ohne die privaten Träger geht es nicht."

 

Die Umsatzsteuerverpflichtung für die privaten Seniorenresidenzen birgt für diese Unternehmen nun erhebliche wirtschaftliche Sprengkraft.

 

"Wir können nicht ausschließen, dass private Seniorenresidenzen gerichtlich überprüfen lassen, ob sich die Neuregelung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbaren lässt. Nicht zu letzt europarechtlich ist dieses fragwürdig", so der Präsident des bpa. "Wir hoffen, dass wir in dieser Frage unseren Dialog mit der Politik fortsetzen können."

 

Für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die zum überwiegenden Teil pflege- und hilfebedürftige Personen versorgen, wurden die Regelungen zur Befreiung der Umsatzsteuer zwar mit dem Jahressteuergesetz neu gefasst, aber hierbei dürfte es für die meisten Pflegeheime und Pflegedienste zu keinen inhaltlichen Änderungen kommen.

 


 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vom 13.01.2009.

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