PFLEGE
AWARDS
Novartis schreibt 12. Oppenheim-Förderpreis für Multiple Sklerose aus
Jetzt bewerben! Förderprogramm 2021 der pbm Academy Stiftung: Best-Practices im…
Palliativmediziner Thöns erhält Deutschen Schmerzpreis
Jetzt bewerben: RheumaPreis 2021 – positive Vorbilder gesucht!
Gewinner des Teva Better Days Awards stehen fest
VERANSTALTUNGEN
16.-19.06.2021: KIT 2021 – 15. Kongress für Infektionskrankheiten und Tropenmedizin
Pflegeforum zur COVID-19-Impfung: Impulsvortrag, Diskussionsrunde, Beratungshotline – immer donnerstags ab…
Der Deutsche Schmerz- und Palliativtag 2021 findet online statt: 9.…
BGW forum – Online-Kongress: “Sicher und gesund in der Pflege”…
4./5. März 2021: „Parkinson und Bewegungsstörungen – Highlights Digital“ am…
DOC-CHECK LOGIN
Unnötige Blut- und Urintests vermeiden
Berlin (17. März 2011) – „Die Blut- und Urinzuckerselbsttestung nützt vor allem den Herstellern solcher Teststreifen und nicht den nicht-insulinpflichtigen Typ-2-Diabetikern. Auf Grundlage einer aktuellen Untersuchung des IQWiG kann festgestellt werden, dass das regelmäßige Überprüfen der Blut- und Urinzuckerwerte für nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker keinen messbaren positiven Effekt bringt. Da kein Beleg existiert, dass der Piks einen Vorteil für die Betroffenen bietet, stellt sich die Frage, ob die Solidargemeinschaft die Teststreifen für diese Fälle wirklich bezahlen soll.
Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gehört es auch, die Beitragszahler vor unnötigen Ausgaben zu schützen, die lediglich im Interesse der Industrie und nicht im Interesse der Patienten liegen. Deshalb halten wir es für richtig, wenn der G-BA in seiner heutigen Sitzung dafür sorgt, dass in diesen Fällen die Teststreifen nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden.
Für nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker mit einer instabilen Stoffwechsellage sind Ausnahmen vorgesehen, damit diese, sofern medizinisch geboten, weiterhin die Teststreifen bezahlt bekommen. Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 sowie insulinpflichtige Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 sind von dem Beschluss des G-BA nicht betroffen. Dies gilt auch für Frauen mit einer sogenannten ,Schwangerschafts-Diabetes’, denn diese ist per Definition keine Diabetes mellitus Typ 2", so Florian Lanz, Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes.
Quelle: GKV – Spitzenverband, 17.03.2011 (tB).