Unschöne Bescherung zu Weihnachten

Gesetz zur Krankenhausfinanzierungsreform enttäuscht die Erwartungen massiv

 

Berlin (19. Dezember 2008) – Das Diakonische Werk der EKD (DW EKD) und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) sind enttäuscht über die Verabschiedung des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) gestern Abend im Deutschen Bundestag.

Für den Präsidenten der Diakonie, Klaus-Dieter Kottnik, hat die Politik ihr Versprechen nicht gehalten, die Finanzierung der Krankenhäuser ab 2009 auf eine tragfähige Basis zu stellen. „Weder ist eine auskömmliche Finanzierung der Investitionskosten in Sicht, noch ist sichergestellt, dass die Preise für Krankenhausleistungen künftig der realen Kostenentwicklung folgen können“, so Kottnik.

 

Der Vorsitzende des DEKV, Udo Krolzik, wirft den Politikern vor, sie verweigerten den Krankenhäusern weiterhin die notwendigen Mittel, die sie benötigen, um die massiv gestiegenen Personal- und Sachkosten zu kompensieren. Die Aufstockung der Zuschüsse zur Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte von 70 auf 90 Prozent kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die von der Politik als notwendig erkannte Finanzhilfe für die Krankenhäuser bei weitem hinter den Erfordernissen zurückbleibt. Zusätzlich entziehe die kurzfristig beschlossene Verlängerung der Konvergenzphase gerade wirtschaftlich arbeitenden Krankenhäusern Mittel in erheblichem Umfang. Die entsprechenden Erlöse hatten die Häuser auf Basis des geltenden Rechts bisher fest eingeplant. „Die Verlässlichkeit der Politik nimmt durch die jetzt vorgenommene Änderung der Rechtslage schweren Schaden“, so Krolzik. Diakonie und DEKV lassen den Hinweis auf die voraussichtlich spärlicher als erwartet fließenden Einnahmen des Gesundheitsfonds nicht gelten. „Wer für Banken und andere Unternehmen kurzfristig dreistellige Milliardenbeträge bereitstellt, aber ein Prozent dieser Summe für die Finanzierung der Krankenhäuser und die Versorgung von 17 Millionen Patienten nicht aufbringt, verliert seine Glaubwürdigkeit", so Kottnik.

 

Die Entscheidung des Bundestags für das Gesetz in der vorliegenden Form verschärft die seit Jahren anhaltende Unterfinanzierung der Krankenhäuser. Sie sei hochgradig frustrierend für die zigtausend Beschäftigten, deren Arbeitsbelastung vielfach schon jetzt die Grenzen des Zumutbaren deutlich überschreite. „Erneut werden Qualität und Wirtschaftlichkeit nicht honoriert. Statt die knappen Mittel nach Qualitätskriterien zu verteilen, werden sie für alle Krankenhäuser weiter verknappt. Liquiditätsengpässe und Klinikinsolvenzen sind vorprogrammiert – ohne Rücksicht auf Krankenhausplanung und Versorgungssicherheit.“, fürchtet Krolzik. Die Tatsache, dass es für die Krankenhäuser viel schlimmer hätte kommen können, wäre es nach dem Willen der Krankenkassen und des Bundesgesundheitsministeriums gegangen, tröstet nicht.

 


 

Quelle: Presseinformation des Diakonischen Werkes der EKD vom 19.12.2008 (tB).

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