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DGPH und des DNEbM zum Referentenentwurf des aktuellen Präventionsstärkungsgesetzes des BMG
Untaugliche Rezepte für Prävention und Gesundheitsförderung – wissenschaftliche Erkenntnisse werden ignoriert
Berlin (18. Februar 2013) – Die Gesundheit zu fördern und Krankheiten vorzubeugen ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Die Maßnahmen allerdings, die die Bundesregierung in ihrem kürzlich vorgelegten Entwurf für ein Präventionsgesetz vorschlägt, sind ungeeignet, die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern, so das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM)* und die Deutsche Gesellschaft für Public Health (DGPH)** in ihren Stellungnahmen. Die Vorschläge berücksichtigten zu wenig den wissenschaftlichen Erkenntnisstand und bleiben hinter dem bereits heute bestehenden Konsens über eine sinnvolle Gesundheitsförderung zurück.
Gesunde Lebensbedingungen
Es ist wissenschaftlich unumstritten, dass Lebensbedingungen, Bildung und Einkommen für die Gesundheit des Einzelnen entscheidend sind. Dies wird aber im Gesetzentwurf zu wenig berücksichtigt, kritisiert die stellvertretende Vorsitzende der DGPH, Prof. Dr. Beate Blättner: „Präventionsstrategien dürfen nicht nur das Verhalten der Einzelnen im Blick haben, sondern müssen auch auf die Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen abzielen.“ Sie nennt Beispiele wie den Lärmschutz, gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen oder gesundes Schulessen.
Und Blättner fordert Unterstützung für sozial benachteiligte Gruppen wie Langzeitarbeitslose, prekär Beschäftigte oder Alleinerziehende, die aufgrund ihrer geringen Ressourcen am meisten von Krankheit bedroht sind und für die die medialen Appelle eines gesundheitsbewussten Lebensstils geradezu zynisch sind.
„Der Fokus des Gesetzentwurfes liegt zu sehr auf medizinischer Vorsorge und betont einseitig die Eigenverantwortung des Individuums“, kritisiert die erste Vorsitzende des DNEbM, Dr. Monika Lelgemann.
Die Wirksamkeit wissenschaftlich analysieren
Bereits heute existieren zahlreiche medizinische Früherkennungsuntersuchungen oder Präventionsmaßnahmen, die sich speziell an Kinder, Jugendliche oder ältere Menschen richten, deren Wirksamkeit nicht belegt ist. Deshalb fordert das Netzwerk evidenzbasierte Medizin eine wissenschaftliche Überprüfung bereits vorhandener Programme. Neue Präventionsmaßnahmen müssen vor der allgemeinen Einführung auf ihren Nutzen, Schaden und die entstehenden Kosten geprüft werden. Jede zukünftige Präventionsstrategie bedarf einer unabhängigen wissenschaftlichen Begleitung im Sinne einer Qualitätssicherung. Dieser Aspekt wird im Referentenentwurf kaum berücksichtigt.
Informierte Entscheidung
Medizinische Früherkennungsuntersuchungen richten sich an gesunde oder beschwerdefreie Menschen, die in der Regel bislang kaum fundiert aufgeklärt werden, dass ein Test nutzen, aber auch schaden kann. „In einem Präventionsgesetz muss deshalb ein Anspruch auf eine verständliche wissenschaftsbasierte Information festgeschrieben werden, damit sich die Verbraucher und Verbraucherinnen zukünftig informiert entscheiden können“, fordert Prof. Dr. Ingrid Mühlhauser, Sprecherin des DNEbM-Fachbereichs „Patienteninformation und Patientenbeteiligung“. Schließlich geht es nicht nur um „Wissen“, sondern auch um „Befähigung“, wie es im Gesetzentwurf heißt. Der erste Schritt dazu wäre die Bürger und Bürgerinnen als Subjekte ernst zu nehmen.
Versicherte bezahlen
Für die Präventionsmaßnahmen sollen die gesetzlich Versicherten zur Kasse gebeten werden: sechs Euro pro Versicherten sind nur für das Jahr 2014 vorgesehen. „Hochgerechnet eine Milliardensumme, die sinnvoll und mit Bedacht eingesetzt werden muss, um nachhaltig die Gesundheit aller zu fördern“, so die Vertreterinnen der DGPH und des DNEbM.
Das DNEbM wird sich bereits im September 2013 in einem Workshop und in seiner Jahrestagung 2014 ausführlich mit dem Thema beschäftigen.
Anmerkungen
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* DNEbM: Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. (DNEbM) setzt sich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger eine gesundheitliche Versorgung erhalten, die auf bester wissenschaftlicher Erkenntnis und informierter Entscheidung beruht. In ihm haben sich Wissenschaftler/innen aus medizinischen, pflege- und gesundheitswissenschaftlichen Fakultäten, praktizierende Ärzte/Ärztinnen und sowie Vertreter anderer Gesundheitsberufe zusammengeschlossen (www.ebm-netzwerk.de).
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** DGPH e.V.: Dachgesellschaft von Fachgesellschaften und Institutionen, die sich mit Public Health beschäftigen, der Wissenschaft und Praxis zur Vermeidung von Krankheiten und zur Förderung physischer und psychischer Gesundheit unter Berücksichtigung einer gerechten Verteilung und effizienten Nutzung der vorhandenen Ressourcen www.deutsche-gesellschaft-public-health.de
Quelle: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin DNEbM e.V., 18.02.2013 (tB).