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Unterhalb des Status der ärztlichen Approbation darf es keine Arztzulassung geben
Berlin (20. Februar 2012) – „In Zeiten des Ärztemangels brauchen wir mehr denn je gut ausgebildete Mediziner. Aber unterhalb des Status der ärztlichen Approbation darf es keine Arztzulassung geben“, erklärte Dr. Martina Wenker, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer zur neugegründete European Medical School. Ab Wintersemester 2012/13 wird erstmals in Deutschland eine Medizinerausbildung mit wahlweise Bachelor- und Masterabschluss an der niederländischen Universität Groningen oder Staatsexamen an der Universität Oldenburg angeboten.
Der Bachelor kann nach sechs Semestern erworben werden. Wenker begrüßte in einem Statement für die aktuelle Ausgabe von Medical Tribune zwar die Bemühungen, die Medizinerausbildung an einem weiteren Standort zu etablieren. „Ebenso wichtig ist es aber auch, dass die Medizinstudierenden der European Medical School in Deutschland ihr Studium mit dem Staatsexamen abschließen müssen“, betonte sie.
Das einheitliche und hochwertige Medizinstudium mit dem Abschluss Staatsexamen müsse erhalten bleiben. „Den hohen Qualitätsstandard, den die Gesellschaft zu Recht vom Studium der Medizin erwartet, kann eine Schnellausbildung zum Bachelor-Arzt nicht erreichen“, schreibt die Vizepräsidentin. Der wissenschaftliche Anspruch an das Medizinstudium und die gestiegenen Anforderungen an ein komplexes Krankheitsverständnis und multimodale Therapiekonzepte seien mit einem drei- bis vierjährigen Bachelor-Medizinstudium nicht vereinbar. Die Aufteilung in ein zweistufiges Studiensystem mit einerseits berufsfeld-bezogenem und andererseits wissenschaftlichem Studium konterkariere die Approbationsordnung in Deutschland. „Deren Ziel ist es aus gutem Grunde, vom ersten bis zum letzten Semester eine tiefgreifende Verzahnung von theoretischen Grundlagen und klinischer Anwendung zu erreichen. Wichtig ist hierbei ein verstärkt praxisorientiertes Studium zur verbesserten Vorbereitung auf die Patientenversorgung“, so Wenker.