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Unterstützung pflegender Angehöriger – eine wichtige Aufgabe der Pflegeversicherung
Berlin (14. Februar 2011) – "Derzeit werden rund 1,63 Millionen Menschen von ihren Angehörigen und ambulanten Pflegediensten zuhause gepflegt. Weil die seelische und körperliche Belastung für die pflegenden Angehörigen häufig sehr groß ist, ist deren Entlastung eine wichtige Aufgabe der Pflegeversicherung.
Durch die sogenannte Kurzzeitpflege können Angehörige bis zu vier Wochen im Jahr Urlaub ohne den Pflegebedürftigen machen. Dabei werden die Pflegebedürftigen vorübergehend in einem Pflegeheim aufgenommen.
Auch ein gemeinsamer Urlaub des Angehörigen und des zu Pflegenden ist möglich. In diesem Fall verreisen beide gemeinsam z.B. in ein Erholungshaus eines Wohlfahrtsverbandes oder eines privaten Anbieters. Dort erholen sich beide und die Pflege wird von Pflegekräften des Hauses geleistet, damit der Angehörige seinen wohlverdienten Urlaub machen kann. Auch diese Leistung der Pflegeversicherung kann für bis zu vier Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.
Wichtig ist, dass grundsätzlich vor der konkreten Planung einer Reise oder des Besuchs z. B. in einem Erholungshaus eines Wohlfahrtsverbandes mit der jeweiligen Pflegekasse Kontakt aufgenommen wird. Eine nachträgliche Genehmigung der Leistung durch die Pflegekasse ist grundsätzlich nicht möglich.
Es ist gut, dass der Minister mit seinem aktuellen Vorschlag die Bedeutung der Entlastung pflegender Angehöriger noch einmal betont hat. Es ist eine gemeinsame Aufgabe der Pflegeinstitutionen, der Pflegekassen und der Politik, über weitere Entlastungsmöglichkeiten nachzudenken und diese dann auch zügig umzusetzen. Dabei sollte auch geprüft werden, ob eine gemeinsame Rehabilitationsmaßnahme von Angehörigen und Pflegebedürftigen in Anlehnung an die sogenannte Mutter-Vater-Kind-Kur der richtige Weg wäre oder ob die jetzt beginnende Debatte vielleicht andere Ideen hervor bringt, wie pflegende Angehörige noch besser unterstützt werden können ", so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, der Spitzenorganisation der Pflegekassen, zu der aktuellen Debatte.
Hintergrund
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"Verhinderungspflege" siehe § 39 SGB XI
2009 nahmen 33.779 Pflegebedürftige der sozialen Pflegeversicherung diese Leistung in Anspruch. Dafür gaben die Pflegekassen 340 Millionen Euro aus.
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"Kurzzeitpflege" siehe § 42 SGB XI
2009 nahmen 16.542 Pflegebedürftige der sozialen Pflegeversicherung diese Leistung in Anspruch. Dafür gaben die Pflegekassen 310 Millionen Euro aus.
Quelle: GKV-Spitzenverband, 14.02.2011 (tB).