PFLEGE
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
Urteil des Gerichtshofs bestätigt ethische Verantwortung von Pflegenden
Berlin (21. Juli 2011) – Mit großer Freude und Erleichterung begrüßt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch. „Dieses Urteil ist ein großartiges Signal und unterstützt diejenigen, die ihre professionelle Verantwortung für hilfebedürftige Menschen ernst nehmen“, sagt DBfK-Präsidentin Gudrun Gille.
„Pflegefachpersonen tragen eine individuelle Verantwortlichkeit für ihr Handeln und Unterlassen. Sie orientieren sich damit am Ethikkodex des Weltverbandes der Pflegeberufe. Zu dieser professionellen Haltung im Pflegeberuf gehört auch, auf strukturelle und organisatorische Ursachen von Minder- oder Fehlversorgung zu reagieren und diese adäquat und an zuständiger Stelle deutlich zu machen. Nur so ist der Schutz der anvertrauten Menschen zu gewährleisten.“ Unternehmen seien gut beraten, mit solch konstruktiver Kritik sachlich und offen umzugehen. Meldungen von Mängeln und Fehlern dürften keine Schuldzuweisungen und Repressalien zur Folge haben, sondern müssten als Chance zur Optimierung gesehen werden. Gutes Management, Wertschätzung von Mitarbeitern und eine von Vertrauen geprägte Unternehmenskultur seien unabdingbare Voraussetzungen für eine gute und sichere pflegerische Versorgung, so Gille.
Brigitte Heinisch wurde im Januar 2005 fristlos gekündigt, weil sie sich zunächst intern bei ihrem Arbeitgeber, dann aber auch öffentlich für menschenwürdige Pflegebedingungen einsetzte. Die Kündigung erfolgte ungeachtet der auch vom MDK bestätigten Mängel. In den folgenden Gerichtsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundesverfassungsgericht wurde ihre Klage abgewiesen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht hat in seinem heutigen Urteil die Kündigung für unrechtmäßig erklärt.
Download
Der DBfK hat bereits im Januar 2010 in einem Positionspapier die Auswirkungen des Mangels an Pflege dargestellt und politische Forderungen formuliert. Das Positionspapier zum aktuellen Pflegepersonalmangel kann als Download unter www.dbfk.de/download/download/positionspapier_web.pdf abgerufen werden.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 21.07.2011 (tB).