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Anhaltspunkt für geringen Zusatznutzen bei unter 65-Jährigen –Größerer Schaden bei über 65-Jährigen

Vandetanib: IQWiG bewertet nachgereichte Hersteller-Daten

Köln (5. September 2013) – Vandetanib (Caprelsa®) ist seit Februar 2012 in Deutschland zugelassen zur Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten, die an einer bestimmten Form von aggressivem Schilddrüsenkrebs erkrankt sind. Unter Einbezug zusätzlicher Studiendaten, die der Hersteller im Stellungnahmeverfahren nachgereicht hat, kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einem Addendum zu einem veränderten Ergebnis: Demnach gibt es bei unter 65-Jährigen einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen, bei älteren Patienten jedoch einen Anhaltspunkt für einen größeren Schaden (geringeren Nutzen) im Vergleich zur Standardtherapie („best supportive care“).

 

Zusätzliche Auswertungen zu Schmerzen und Nebenwirkungen

Bei der Dossierbewertung des IQWiG vom Juni 2013 hatten maßgebliche Daten für die Schadensseite gefehlt. Deshalb hatte das Institut positive und negative Effekte nicht abwägen und deshalb auch keinen Zusatznutzen zuerkennen können.

Im Stellungnahmeverfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat der pharmazeutische Unternehmer nun zusätzliche Auswertungen sowohl zu den Nebenwirkungen (unerwünschte Ereignisse) als auch zur Ausprägung der Schmerzen vorgelegt. Der G-BA beauftragte das Institut daraufhin zu prüfen, ob mithilfe dieser zusätzlichen Daten ein Zusatznutzen von Vandetanib in Hinblick auf die Morbidität (Symptome, hier Schmerz) belegt ist und die Unsicherheiten in Hinblick auf den Schaden behoben sind.

Schmerzen als schwer oder schwerwiegend eingestuft

Die Dossierbewertung war zu dem Ergebnis gekommen, dass bei Patientinnen und Patienten im Alter unter 65 Jahren Schmerzen später auftreten oder sich später verschlimmern, wenn sie mit Vandetanib behandelt werden. Bei den über 65-Jährigen gab es dagegen keinen Unterschied im Vergleich zu „best supportive care“.

Die Daten im Dossier des Herstellers erlaubten nicht, den Schweregrad des Schmerzes einzuschätzen. Wie die zusätzliche Auswertung nun zeigt, sind diese Schmerzen bei Patienten mit einer solchen Schmerzprogression als „schwere“ oder „schwerwiegende“ Symptomatik einzustufen. Das IQWiG sieht deshalb hier einen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen, dessen Ausmaß als „beträchtlich“ einzustufen ist – und nicht mehr nur als „gering“ wie in der Dossierbewertung vom Juni 2013.

Mehr Nebenwirkungen unter Vandetanib

Die zusätzliche Auswertung zu den Nebenwirkungen (unerwünschte Ereignisse) macht es nun möglich, die Daten zu beurteilen, obwohl die Patienten in den beiden Studienarmen unterschiedlich lange behandelt und beobachtet wurden. Sie zeigt, dass Vandetanib häufiger Nebenwirkungen verursacht als „best supportive care“ – und das unabhängig vom Alter der Patienten. Das gilt für sogenannte schwere unerwünschte Ereignisse und für Hautausschläge. Für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse und einen Abbruch der Behandlung aufgrund von Nebenwirkungen zeigt sich kein Unterschied zwischen den Studienarmen. Das Ausmaß des Schadens stuft das IQWiG als „erheblich“ (schwere unerwünschte Ereignisse) beziehungsweise „beträchtlich“ (Hautausschläge) ein.

Unter 65-Jährige: Negative Effekte wiegen positive nicht auf

Bei den unter 65-Jährigen sieht das IQWiG sowohl positive als auch negative Effekte: Die verzögerte Schmerzprogression wird durch häufigere Nebenwirkungen zwar nicht aufgewogen. Das IQWiG setzt jedoch das Ausmaß des Zusatznutzens von „beträchtlich“ auf „gering“ herab.

Ausschließlich negative Effekte verzeichnet die Bewertung bei der Gruppe der über 65-Jährigen: Hier gibt es nur den „erheblichen“ beziehungsweise „beträchtlichen“ Schaden in Form der Nebenwirkungen.

In der Gesamtschau bescheinigen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Vandetanib im Vergleich zu „best supportive care“ bei unter 65-jährigen Patientinnen und Patienten einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen, bei den über 65-Jährigen jedoch einen Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen.

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossiers und den IQWiG-Dossierbewertungen führte der G-BA Stellungnahmeverfahren durch. Dabei reichte der Hersteller ergänzende Informationen nach. Der G-BA beauftragte daraufhin das IQWiG, eine erneute Bewertung unter Einbezug der zusätzlichen Daten durchzuführen.

Ergibt sich im Zuge der Beratungen zu einem Auftrag des G-BA zusätzlicher Bearbeitungsbedarf, legt das IQWiG seinen Bericht in Form eines Addendums vor. Das Addendum zu Vandetanib hat das Institut am 8. August 2013 dem Auftraggeber zugesandt. Der G-BA trifft jeweils einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.

Weiterführende Informationen


Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 05.09.2013 (tB).

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