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vdek begrüßt Gesetz zu Beitragsschulden
Staatliche Gegenfinanzierung erforderlich
Berlin (10. April 2013) – Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Gesetz zur Beseitigung von sozialer Überforderung bei Beitragsschulden erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Es ist richtig, dass die Bundesregierung die hohen Zinsen bei Beitragsschulden wieder auf ein Prozent je Säumnismonat reduzieren will. Das entlastet die Schuldner – das Problem der Beitragsrückstände behebt es aber nicht. Die Beitragsschulden häufen sich unabhängig von der Zinshöhe Jahr für Jahr an.
Diese Milliardenrückstände gehen auch zulasten der übrigen Beitragszahler. Die im Jahre 2007 eingeführte „Versicherungspflicht für alle“ ist eine gesamtgesellschaftlich sinnvolle Aufgabe, die jedoch auch vom Staat gegenfinanziert werden muss. Deshalb sollte es für diese Beitragsausfälle eine Kompensation durch den Staat geben – wie bei den versicherungsfremden Leistungen auch.“
Quelle: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), 10.04.2013 (tB).