ver.di-Umfrage

Auszubildende in den Pflegeberufen häufig unzufrieden

 

Berlin (14. März 2016) – Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Überstunden, kurzfristigen und ungeplanten Versetzungen, Zeitmangel ihrer Praxisanleiterinnen und Zeitdruck bei der Arbeit. Das sind die zentralen Befunde des „Ausbildungsreports Pflegeberufe 2015“, den die Gewerkschaft ver.di auf Grundlage einer Umfrage unter bundesweit knapp 3.500 Auszubildenden in den Pflegeberufen erstellt hat.


Demnach leistet rund ein Drittel der befragten Auszubildenden in der Krankenpflege regelmäßig Überstunden. Rund 17 Prozent erhalten zum Ausgleich weder Geld noch Freizeit. Bei den Minderjährigen gibt jede Achte an, mehr als 40 Stunden pro Woche zu arbeiten – obwohl das nach Jugendarbeitsschutzgesetz verboten ist. Zwei Drittel der Befragten in Krankenhäusern und rund 42 Prozent in der Altenpflege leiden unter kurzfristigen und ungeplanten Versetzungen zur Kompensation von Personalmangel.

 

Als völlig ungenügend wird zudem der Umfang der Praxisanleitung empfunden, die eine maßgebliche Rolle spielt und nach der Ausbildung zur eigenständigen Pflegearbeit befähigen soll. 60 Prozent der Auszubildenden beklagen, dass ihre Praxisanleiterinnen nicht genug Zeit erhalten; mehr als vier Fünftel der Auszubildenden sind der Meinung, dass mehr Praxisanleiterinnen nötig sind. Als belastend empfindet der Großteil der Auszubildenden (knapp 64 Prozent) zudem das Arbeiten unter Zeitdruck sowie fehlende Pausen (37 Prozent), auch wenn diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

Auszubildende starteten mit hohem Engagement und Erwartungen, um Menschen in schweren Situationen professionell beistehen zu können. „In der Ausbildung erfolgt die harte Landung. Schon die Auszubildenden leiden unter der allgemeinen Personalnot. Bei hohem Zeitdruck und extremer Arbeitsverdichtung bleibt eine gute Ausbildung auf der Strecke“, stellt Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, fest. „Wer will, dass die jungen Menschen mit Freude in ihrem Beruf bleiben, muss unverzüglich handeln. Um den künftigen Fachkräftebedarf zu decken, müssen die berechtigten Ansprüche der Auszubildenden erfüllt werden. Für gute Ausbildungsbedingungen und um die Pflegeberufe wieder attraktiv zu machen, muss der Gesetzgeber die erforderliche Mindestpersonalausstattung verbindlich regeln “, betont Bühler. Bei der anstehenden Reform der Pflegeausbildung müsse zudem vor allem die Qualität der praktischen Ausbildung in den Blick genommen werden. Neben verbindlichen Qualitätsstandards ist entscheidend, die betriebliche Mitbestimmung zu erhalten und auszubauen.

 

 

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Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, 14.03.2016 (tB).

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