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Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Pflegenoten an mangelnder Kompromissbereitschaft kleiner Pflegeverbände vorerst gescheitert
Berlin (24. November 2010) – Nach monatelangen Gesprächen und einer greifbaren Einigung sind die Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Pflegenoten für Pflegeheime an der starren Blockadehaltung des Verbandes Deutsche Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) und des Arbeitgeber- und BerufsVerbandes der Privaten Pflege (ABVP) vorerst gescheitert. Die beiden Verbände, die zusammen weniger als fünf Prozent der Pflegeanbieter repräsentieren, lehnen eine kurzfristige Änderung der Pflegenoten grundsätzlich ab. Für eine Weiterentwicklung der Pflegenoten ist nach den gesetzlichen Vorgaben jedoch die Zustimmung aller Vertragspartner notwendig.
Übereingekommen waren die Vertreter von Pflegekassen, Sozialhilfeträgern, kommunalen Spitzenverbänden und den maßgeblichen Pflegeanbietern, die Ergebnisqualität in besonders relevanten Pflegebereichen, wie z.B. Ernährungszustand, Flüssigkeitsversorgung und Wundliegen (Dekubitus) deutlicher hervorzuheben. Dies sollte im Wege einer Abwertung bei mangelhaften Ergebnissen geschehen. Außerdem sollte der tatsächliche Zustand des Pflegebedürftigen stärker neben der Pflegedokumentation in die Bewertung einfließen. Für den Verbraucher wäre damit die Entscheidung für oder gegen ein Heim klarer und übersichtlicher geworden.
Von der Verweigerungshaltung der kleinen Verbände profitieren solche Pflegeeinrichtungen, die heute eine mangelhafte Bewertung in diesen besonders kritischen Pflegebereichen, wie z. B. Flüssigkeitsversorgung, erhalten haben. Offensichtlich wollen der VDAB und der ABVP Mängel verdecken, anstatt die Verbraucherinformationen zu verbessern. Wer so handelt, diskreditiert sich selbst im Ringen um gute Qualität in der Pflege. Die maßgeblichen Verhandlungspartner appellieren deshalb an den Gesetzgeber, durch eine Gesetzesänderung dafür zu sorgen, dass solche Einzelmeinungen nicht den gesamten Prozess lahm legen können. Außerdem brauchen wir für die Pflegenoten einen Konfliktlösungsmechanismus, wie er bei anderen Regelungen durch die Selbstverwaltung auch üblich ist. Denkbar wäre z.B. ein Schiedsverfahren.
Die mangelnde Kompromissbereitschaft der kleinen Verbände wird den begonnenen Prozess, Verbrauchern Information über gute Pflege anzubieten, nicht zurückdrehen können.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung, GKV-Spitzenverband. Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und maßgebliche Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtunge bah, bpa, aph, bad, bksb, DCV, DW, DRK, AWO, 24.11.2010 (tB).