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Verordnung zur Datentransparenz heute in Kraft getreten
Berlin (18. September 2012) – Die Verordnung zur Umsetzung der Vorschriften über die Datentransparenz im Gesundheitswesen (Datentransparenzverordnung) ist gestern im Bundesgesetzblatt verkündet worden und ist heute in Kraft getreten. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wird als öffentliche Stelle die Aufgaben der Datentransparenz wahrnehmen und die Daten für die Nutzungsberechtigten aufbereiten. Die Verordnung setzt die mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz neu gefassten gesetzlichen Vorgaben zur Datentransparenz um.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zeigte sich zufrieden: „Mit der Verordnung legen wir den Grundstein für die Nutzung ausgewählter Leistungs- und Abrechnungsdaten der Krankenkassen insbesondere für Analysen des Versorgungsgeschehens im Rahmen der Versorgungsforschung und für Steuerungsaufgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung. Unter Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus wird die Aufbereitung dieser Daten entscheidend zur Weiterentwicklung des Versorgungssystems beitragen. Der nun beginnende Aufbau der hierzu erforderlichen Infrastruktur beim DIMDI ist ein erster Schritt, dem weitere folgen sollen.“
Die Basis für die Datentransparenz bilden Daten, die das Bundesversicherungsamt dem DIMDI übermittelt. Es handelt sich um ausgewählte Daten zu ambulanten und stationären Behandlungen der Versicherten sowie zu Arzneimittelverordnungen. Das Bundesversicherungsamt erhält diese von den Krankenkassen bereits in verschlüsselter Form zur Durchführung des Risikostrukturausgleichs der Krankenkassen. Diese Daten werden unter Wahrung eines hohen Datenschutzniveaus erneut verschlüsselt und auf Antrag der Nutzungsberechtigten vom DIMDI aufbereitet. Die Aufbereitung der Daten erfolgt durch das DIMDI stets so, dass eine Identifizierung von Versicherten ausgeschlossen ist.
Mit den Daten lassen sich z.B. die Häufigkeit bestimmter Diagnosen und die Verordnung bestimmter Arzneimittel bei diesen Diagnosen ermitteln und z.B. altersbezogen darstellen.
Nutzungsberechtigt sind insbesondere der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der Gemeinsame Bundesausschuss, Interessenvertretungen der Patienten und der Leistungserbringer auf Bundesebene sowie Institutionen der Forschung und Gesundheitsberichterstattung.
Die Nutzungsberechtigten dürfen die Daten für die im Gesetz (§ 303e Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) vorgesehenen Zwecke nutzen. Hierzu gehören die Wahrnehmung von Steuerungsaufgaben durch die Kollektivvertragspartner, die Verbesserung der Qualität der Versorgung, Analysen des Versorgungsgeschehens, die Planung von Leistungsressourcen und die Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Aufbereitung von Daten durch das DIMDI können Nutzungsgebühren anfallen.
Der Aufbau der Infrastruktur beim DIMDI ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Datentransparenz im Gesundheitswesen. Für die Weiterentwicklung ist die Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben vorgesehen. Hierzu wird das DIMDI bis Ende 2015 einen Bericht über die gewonnenen Erfahrungen erstellen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 18.09.2012 (tB).