Versorgungsstrukturgesetz ohne Schmerzmedizin zementiert Versorgungsmangel

 

Oberursel/Mannheim/Göppingen (6. Oktober 2011) – Ziel des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstruktur in der gesetzlichen Krankenkasse, das gerade von Bundestag und Bundesrat beraten wird, ist die Sicherung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung und Steigerung der Versorgungsqualität. "Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die qualitätsgesicherte Schmerzmedizin endlich in die medizinische Lehre und Versorgung integriert wird", schreibt Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Göppingen, der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e.V., Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Göppingen, in einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten. "Mit ihren körperlichen, seelischen und sozialen Folgen gehört die chronische Schmerzkrankheit zu den komplexen und schwer zu behandelnden Erkrankungen, die nur in interdisziplinärer Zusammenarbeit effektiv diagnostiziert und behandelt werden können und ein multimodales Vorgehen erfordern", betont der Schmerzmediziner im Vorfeld des Deutschen Schmerzkongresses, der heute in Mannheim beginnt. "Damit muss die Schmerzkrankheit nach der Definition des Gesetzgebers im Rahmen der ambulanten spezialärztlichen Versorgung behandelt werden."

Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) soll durch ein Bündel verschiedener Maßnahmen den drohenden Ärztemangel in Deutschland verhindern und eine wohnortnahe und flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen. »Vergessen wurden bei diesem Gesetz jedoch wieder einmal die 15 Millionen Schmerzpatienten in Deutschland, obwohl die Versorgungsprobleme im Bereich der Schmerztherapie schon lange bekannt sind«, kritisiert Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.

Zweifelsohne gehört die chronische Schmerzkrankheit zu jenen komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen wie Krebs, Aids, schweren Herzleiden oder neurologischen Krankheiten, die dem Willen des Gesetzgebers zufolge einer spezialärztlichen Versorgung bedürfen. An diese Versorgung wird das Gesetz hohe Anforderungen stellen. Die Schmerzmedizin, deren Qualität durch entsprechende Vereinbarungen schon seit Jahren gesichert wird, erfüllt diese Anforderungen schon heute: Die Schmerztherapeuten verfügen über besondere medizinische Kenntnisse und Erfahrungen, arbeiten in interdisziplinären Teams und erfüllen in ihren Praxen und Zentren besonders hohe Anforderungen an die Strukturqualität.

»Die höchsten Kosten im Bereich der gesamten ambulanten und stationären Medizin entstehen durch die unnötige Chronifizierung von Schmerzen«, erklärt Dr. Müller-Schwefe. »Alleine Rückenschmerzen belasten die Sozialsysteme jährlich mit 48,5 Milliarden Euro, wobei über 70 Prozent durch Frühberentung und Arbeitsunfähigkeit entstehen.«

Eine Effizienzsteigerung der Diagnostik und Therapie in der Schmerzmedizin kann diese Kosten massiv reduzieren und gleichzeitig für mehr Lebensqualität sorgen. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie empfiehlt deshalb, die ambulante multimodale, qualitätsgesicherte Schmerztherapie in die ambulante spezialärztliche Versorgung aufzunehmen, da diese sektorenübergreifende Form der Medizin anders trotz aller wissenschaftlichen Fortschritte nicht zu etablieren sein wird und damit der bestehenden Versorgungsmangel zementiert wird."

Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) mit Sitz in Oberursel ist mit über 4.000 Mitgliedern die deutschland- und europaweit größte schmerzmedizinische Fachgesellschaft.

 


 

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V, 06.10.2011 (tB).

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