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Vertrauen in die Organspende wieder herstellen
Ersatzkassen setzen auf behutsame Aufklärung und umfassende Transparenz
Berlin (2. November 2012) – Die Ersatzkassen (BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH-Allianz, HEK – Hanseatische Krankenkasse, hkk) setzen alles daran, das Vertrauen der Versicherten in die Organspende wieder herzustellen und über die Organspende umfassend zu informieren. Durch den Organtransplantationsskandal stünden die Bürger der Organspende zumindest sehr viel reservierter gegenüber. Es komme jetzt darauf an, die Versicherten umfassend und behutsam über die Organspende zu informieren, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, fällt niemandem leicht, nun hat der Transplantationsskandal zu einer neuen Verunsicherung geführt. Hier sind jedoch alle Beteiligten gefordert, Transparenz zu schaffen und durch Aufklärung und umfangreiche Offenlegung der Vorgänge rund um den Skandal das Vertrauen der Versicherten zurückzugewinnen.“
Die Ersatzkassen engagieren sich seit Jahren für die Organspende und informieren die Versicherten in den Mitgliederzeitschriften, im Internet und in der Kundenberatung. Mit dem Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung, das am 1.11.2012 in Kraft getreten ist, sind die Aufklärungspflichten der Krankenkassen erweitert worden. Die Krankenkassen müssen bis zum 31.10.2013 allen Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, Aufklärungsmaterial zur Organ- und Gewebespende sowie einen Organspendeausweis zur Verfügung stellen.
Die Ersatzkassen nutzen dabei unterschiedliche Kommunikationswege, um ihre Versicherten zu informieren. Das kann (zunächst) über die Mitgliederzeitschriften und/oder über ein direktes Anschreiben per Post geschehen. Außerdem werden entsprechende Materialien im Internet zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich können die Versicherten sich auch direkt mit ihren Fragen an die Kasse wenden.
Im Rahmen der Aufklärungsmaßnahmen werden alle Versicherten ab 16 Jahren aufgefordert, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben. Eine solche Entscheidung ist freiwillig und kann auf dem zur Verfügung gestellten Organspendeausweis erfolgen. Die Erklärung wird in keiner Datenbank erfasst. Elsner betonte: „Wichtig ist, dass die Themen Organspende und Patientenverfügung offen in der Familie oder mit Vertrauenspersonen oder mit dem Arzt besprochen werden, um zu einer persönlichen Entscheidung zu gelangen. Die Entscheidung ist nicht endgültig, sie kann immer verändert werden.“
Der Verband der Ersatzkassen e. V. hat einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog rund um das Thema Organspende verfasst. Dieser ist über die Homepage www.vdek.com abrufbar. Weitere Informationen sind über die Internetseiten der Ersatzkassen sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu erhalten.
Download
Fragen-Antworten-Katalog (PDF)
http://www.vdek.com/presse/Fragen_und_Antworten/20121101_faq_organspende.pdf
Quelle: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), 02.11.2012 (tB).