BfR-Studie untersucht Trinkverhalten von Hochverzehrern auf Festivals, Sportveranstaltungen, LAN-Partys und in Diskotheken

Vieltrinker von Energy-Drinks ignorieren Muntermacher-Risiko

 

Berlin (29. Januar 2014) – Besucher von Diskotheken, Musik- und Sportveranstaltungen sowie LAN-Partys trinken teilweise erhebliche Mengen an sogenannten Energy-Drinks. Im Durchschnitt konsumierten die Befragten beim Tanzen in Clubs ca. 1 Liter Energy-Drink gemischt mit alkoholischen Getränken. „In Einzelfällen werden bis zu 5 Liter innerhalb von 24 Stunden getrunken“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Unerwünschte gesundheitliche Wirkungen von Energy-Drinks sind insbesondere möglich, wenn man sehr viel davon trinkt, sie mit Alkohol vermischt, wenig schläft oder sich körperlich anstrengt.“

 

Diese Risiken bestehen insbesondere bei koffeinempfindlichen Personen, wie z.B. Menschen mit bestimmten Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems. Die Verbraucherhinweise der Hersteller auf den Verpackungen werden häufig nicht beachtet. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Anlassbezogene Befragung von Hochverzehrern von Energy-Drinks“, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) durchgeführt hat. Die aktuellen Daten zum Konsumverhalten von Hochverzehrern leisten wichtige Zusatzinformationen für die Risikobewertung von Energy-Drinks.

 

Energy-Drinks sind Getränke, die Koffein, meist zusammen mit den Stoffen Taurin, Inosit und Glucuronolacton, oft in hohen Konzentrationen enthalten. Grundsätzlich sollten Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Kinder und Schwangere auf Energy-Drinks verzichten. Zudem sind beim Verzehr von Energy-Drinks im Zusammenhang mit ausgiebiger sportlicher Betätigung oder mit dem Genuss von alkoholischen Getränken unerwünschte Wirkungen auf die Gesundheit möglich.

Das BfR hat mögliche Gesundheitsrisiken von Energy-Drinks bereits im Jahre 2008 bewertet. Gesundheitliche Risiken können sich bei hohen Verzehrsmengen von Energy-Drinks ergeben; insbesondere wenn die Produkte in Zusammenhang mit ausgiebiger körperlicher Aktivität wie Sport oder nächtelangem Tanzen oder zusammen mit alkoholischen Getränken konsumiert werden.

Mit der neuen BfR-Studie zu Hochverzehrern von Energy-Drinks liegen erstmalig zuverlässige Verzehrsdaten vor, die auch Risiko erhöhende Faktoren wie Schlafentzug, körperliche Anstrengung und Alkohol erfassen. Die Daten sind wichtig, um für die Risikobewertung verlässlichere Aussagen zum Trinkverhalten und somit zur Koffein-Aufnahme zu treffen und damit eine realistischere Expositionsschätzung vornehmen zu können. Für die Studie „Anlassbezogene Befragung von Hochverzehrern von Energy-Drinks“ wurden gezielt Hochverzehrer von Energy-Drinks befragt. Hierzu zählten Personen, die mehr als einen halben Liter Energy-Drink innerhalb von 24 Stunden zu sich genommen hatten. Im Zeitraum September/Oktober 2012 wurden insgesamt 508 Besucher in Diskotheken und Clubs, auf Musikfestivals, Sportveranstaltungen und LAN-Partys/Gaming-Partys interviewt, die zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens einen halben Liter Energy-Drink getrunken hatten.

Laut Studienergebnis sind in Bezug auf die betrachteten Anlässe vor allem Männer im Alter zwischen 20 und 25 Jahren Hochverzehrer von Energy-Drinks. Im Durchschnitt konsumierten die Befragten beim Tanzen in Clubs ca. 1 Liter Energy-Drink gemischt mit alkoholischen Getränken. Vor allem auf LAN-Partys mit langen Wachzeiten der Teilnehmer von bis zu zwei Tagen und zwei Nächten werden erhebliche Mengen an Energy-Drinks getrunken. In einigen Fällen wurden innerhalb von 24 Stunden bis zu 5 Liter Energy-Drinks mit Alkohol konsumiert. Der Genuss von Energy-Drinks in Kombination mit alkoholischen Getränken, insbesondere mit Wodka, ist trotz der möglichen gesundheitlichen Risiken weit verbreitet. Auch in Diskotheken und auf Musikfestivals wurden in extremen Fällen innerhalb von 24 Stunden bis zu 4 Liter Energy-Drinks in Kombination mit Alkohol konsumiert.

Die Befragung ergab weiterhin, dass Hochverzehrer auf Sportveranstaltungen ebenfalls im Durchschnitt mehr als 1 Liter Energy-Drink in einem Zeitraum von 24 Stunden getrunken hatten, in einigen Fällen auch mehr als 3 Liter. Allerdings wurden diese nicht mit Alkohol gemischt. Doch in Zusammenhang mit ausgiebiger sportlicher Betätigung kann auch dieses Konsumverhalten gesundheitliche Risiken bergen. Insbesondere sind bei höherer Koffeinaufnahme durch Energy- Drinks auch unerwünschte Wirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem möglich.

In den Interviews wurde deutlich, dass versprochene Wirkungen in Bezug auf Wachheit und Leistungsfähigkeit neben dem Geschmack oft das Hauptmotiv für den Genuss von Energy-Drinks sind. Das Problembewusstsein gegenüber den möglichen Gesundheitsrisiken durch exzessiven Verzehr von Energy-Drinks, insbesondere im Zusammenhang mit intensivem Sport oder dem Genuss von Alkohol, ist bei den Hochverzehrern nur gering ausgeprägt.

Das BfR hat sich bereits vor einigen Jahren für Hinweise auf den Etiketten von Energy-Drinks ausgesprochen. Diese sollten beinhalten, dass bestimmte Verbrauchergruppen (Kinder, Schwangere, Stillende, koffeinempfindliche Personen) auf den Verzehr von Energiegetränken verzichten sollten. Mittlerweile wurden entsprechende Hinweise auf EU-Ebene vorgeschrieben. Außerdem empfiehlt das BfR auf den Etiketten auf mögliche unerwünschte Wirkungen im Zusammenhang mit ausgiebiger sportlicher Betätigung oder Alkoholkonsum hinzuweisen.

 

 

Download

 

  • Die Studie „Anlassbezogene Befragung von Hochverzehrern von Energy-Drinks“ erscheint als BfR-Wissenschaftsheft 06/2013, und kann für 5 € beim BfR bestellt oder von der BfR-Internetseite http://www.bfr.bund.de/de/bfr_wissenschaft_2013.html als kostenlose pdf-Datei heruntergeladen werden.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.


 

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 29.01.2014 (tB).

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