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Vier Augen sehen mehr in der Arzneimitteltherapie
Aktionsbündnis Patientensicherheit stellt Arbeitsmaterial zum akutstationären Medikationsprozess zur Verfügung
Berlin (18. Juni 2021) – Fehler im Medikationsprozess treten auch in der akutstationären Versorgung auf. Verbesserungen der Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus sind ein wichtiges Anliegen. Zur Unterstützung der Einrichtungen hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) nun Arbeitsmaterialien rund um die sogenannte „Doppelkontrolle“ herausgegeben, die helfen sollen, die praktische Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips im Medikationsprozess zu verbessern.
Ausgangspunkt der nun vorgestellten Materialien ist eine Veröffentlichung einer Partnerorganisation des APS, der Stiftung Patientensicherheit Schweiz, aus dem Jahr 2018 mit dem Titel „(Doppel-)Kontrolle bei Hochrisikomedikation“. Insbesondere im Teilprozess der Arzneimittelapplikation einschließlich der vorbereitenden Schritte wie dem „Stellen“ von Arzneimitteln ist das „Vier-Augen-Prinzip“ im Krankenhaus eine weit eingesetzte Methode. Dabei bleibt jedoch im Detail oft unklar, wie dieses Prinzip in der Praxis tatsächlich ausgestaltet werden sollte, zum Beispiel welches Augenpaar eigentlich wann was kontrollieren soll und wie das „Vier-Augen-Prinzip“ ganz konkret bei der täglichen Patientenversorgung angewendet werden kann.
Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz hat 2018 den Begriff des „Vier-Augen-Prinzips“ aufgenommen und eine ausführliche Schrift mit dem Titel „(Doppel-)Kontrollen bei Hochrisikomedikation“ veröffentlicht. In der nun veröffentlichten Handreichung des APS sind Anwendungsbeispiele aus dem Medikationsprozess (akutstationäres Setting) dargestellt, die mithilfe der Empfehlung von der Stiftung Patientensicherheit Schweiz bearbeitet worden sind. Die aufgezeigten Beispiele stellen deshalb eine praxisnahe Ergänzung zur bereits bestehenden Empfehlung dar, die die Implementierung in den Einrichtungen unterstützen soll.
„Mit der Handlungsempfehlung zu Doppelkontrollen bei Hochrisikomedikation legte unsere Schweizer Partnerorganisation eine hervorragende Grundlage. Dabei gilt: Wissen allein reicht nicht, auf die praktische Umsetzung kommt es an. Genau diese Implementierung vor Ort möchten wir nun mit unseren neuen Arbeitsmaterialien unterstützten,“ sagt Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende im Aktionsbündnis Patientensicherheit.
Die Arbeitsmaterialien in der AG AMTS des Aktionsbündnis Patientensicherheit erarbeiteten federführend Alexandra Knisch, Pflegeexpertin APN, Kaiserswerther Diakonie, Florence-Nightingale-Krankenhaus, Düsseldorf, und Dr. Hanna Seidling, Leiterin Kooperationseinheit Klinische Pharmazie, Universitätsklinikum Heidelberg. Das vollständige Arbeitsmaterial steht auf der Webseite des Aktionsbündnis Patientensicherheit unter diesem Link zur Verfügung.
Über das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS)
Vertreter der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände, der Patientenorganisationen sowie aus Industrie und Wirtschaft haben sich im Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Plattform zur Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland aufzubauen. Zusammen entscheiden und tragen sie die Projekte und Initiativen des Vereins. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden. Mehr Informationen finden Sie unter www.aps-ev.de.
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit, 18.06.2021 (tB).
Schlagwörter: Aktionsbündnis Patientensicherheit, Patientensicherheit, Vier-Augen-Prinzip