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Newsletter Juni/2008 des Deutschen Pflegerats e.V.:
Vom Albtraum der Ärzte zum Dreamteam Arzt und Pflege
Berlin (1. Juni 2008) – Der Streit schwillt seit Monaten: Sollen Pflegekräfte bestimmte Pflegehilfsmittel eigenständig verordnen dürfen? Für Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV) und Mitglied im Deutschen Pflegerat (DPR), steht die Antwort fest: „Vor dem Hintergrund des prognostizierten Ärztemangels sind die Kompetenzen der Pflegeberufe neu zu justieren.“ Notwendig dafür sei ein „Berufsrecht Pflege“: Ein Gesetz, mit dem das, was professionell Pflegende „eigenverantwortlich“, „mitverantwortlich“ und „interdisziplinär“ tun, geregelt wird.
„Die Ärzteschaft“, so Höfert, „muss einsehen, dass die Pflege kein Konkurrent, sondern ein Partner in der Versorgung der Patienten ist.“ Hieraus leite sich selbstverständlich ab, „dass der Pflegeprofession eine Verordnungskompetenz zugesprochen wird – beispielsweise in der Wund- und der Inkontinenzversorgung oder aber der Sturzprophylaxe“.
Pflegefachkräfte verfügten in diesen Bereichen über ein profundes Fachwissen und langjährige Erfahrungen. Wissenschaftliche Expertenstandards wie der zur „Dekubitusprophylaxe“, zur „Sturzprophylaxe“, zur „Kontinenzförderung“ und zur „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ seien Belege, „dass wir das sehr gut können“.
Bundesregierung und Parlament sieht Höfert in der Pflicht, das Profil der Pflege durch ein Berufegesetz zu regeln. Anschauungsunterricht dazu liefere Österreich. Das dortige Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe von 1997 mit einer klaren Definition der Tätigkeitsbereiche wie „eigenverantwortlich“, „mitverantwortlich“ und „interdisziplinär“ könnte als Vorlage für den deutschen Gesetzgeber dienen. „Bisher wird das Berufsrecht der Pflege bei uns nur retrospektiv durch Gerichtsurteile im Haftungsrecht definiert. Das ist alles andere als zufriedenstellend“, kritisiert der Pflegerechtsexperte.
Quelle: Newsletter Juni/2008 des Deutschen Pflegerates e.V.