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Vorbericht identifiziert Empfehlungen für künftiges DMP

Depressionen: IQWiG legt vorläufige Ergebnisse von Leitlinien-Recherche vor

Köln (19. Oktober 2016) – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 19. Oktober 2016 die vorläufigen Ergebnisse einer Recherche nach evidenzbasierten Leitlinien zu Depressionen vorgelegt. Demnach decken die darin enthaltenen Empfehlungen fast alle wichtigen Versorgungsaspekte ab. Bis zum 17. November 2016 können interessierte Personen und Institutionen Stellungnahmen zu diesem Vorbericht abgeben.


Unipolare und bipolare Störungen unterschieden

Das 2014 in Kraft getretene Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Disease-Management-Programme (DMP) unter anderem für die Indikation Depressionen entwickeln soll. Dem Auftrag des G-BA entsprechend hat das IQWiG alle Leitlinien einbezogen, die spezifisch für Depressionen ausgearbeitet wurden.

Das Institut hat zwischen unipolaren und bipolaren Störungen unterschieden. So sehen es auch die Autorinnen und Autoren der Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) Unipolare Depression.


Alle wichtigen Versorgungsaspekte abgedeckt

Insgesamt konnte das IQWiG 14 Leitlinien in seine Auswertung einbeziehen. Die darin enthaltenen Empfehlungen decken alle wichtigen Versorgungsaspekte ab. Lediglich die „Schulung von Versicherten“ fehlt. Das könnte auch daran liegen, dass solche Schulungen bei körperlichen Erkrankungen in eigenen Kapiteln thematisiert werden, bei psychischen Erkrankungen aber als integraler Bestandteil der Therapie verstanden werden und deshalb nicht eigens ausgewiesen sind.


Kinder und Jugendliche unterrepräsentiert

Die Mehrheit der Empfehlungen zu therapeutischen Maßnahmen bezieht sich auf die schweren depressiven Episoden. Es fällt zudem auf, dass es wenige bis keine relevanten Empfehlungen für Kinder und Jugendliche gibt – für unipolare Depressionen gilt das ebenso wie für bipolare.

Zumeist sind die Aussagen in den Leitlinien konsistent. Es gibt aber einige wenige Aspekte, wo sich die Empfehlungen teilweise widersprechen. Das gilt u. a. für den Einsatz von Johanniskraut bei unipolaren Depressionen oder die Monotherapie mit Lithium zur Akutbehandlung einer bipolaren Störung.

Es gibt eine Vielzahl von therapeutischen Maßnahmen, die die Autorinnen und Autoren der Leitlinien empfehlen. Allerdings zeigt die Auswertung des IQWiG, dass oft keine Hinweise gegeben werden können, welche dieser Interventionen gegenüber anderen zu bevorzugen sind.


Nur drei Leitlinien stammen aus Deutschland

Sechs der insgesamt 14 Leitlinien stammen aus Großbritannien, nur drei aus Deutschland. Die Empfehlungen sind deshalb unter Umständen nur eingeschränkt übertragbar. Denn die Anforderungen, die in einer DMP-Richtlinie vom G-BA formuliert werden, beschreiben Eckpunkte für die Versorgung in Deutschland.


DMP für bestimmte Patientengruppen spezifizieren?

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler regen im Vorbericht an, das geplante DMP in zweierlei Hinsicht zu spezifizieren: Zum einen könnte es sinnvoll sein, zwischen uni- und bipolaren Krankheitsbildern zu unterscheiden, wie es bereits die NVL tut.

Zum anderen könnte eine Eingrenzung auf schwere Formen der Erkrankung Vorteile bieten. Zwar sind Depressionen in der Öffentlichkeit inzwischen etwas weniger stigmatisiert als etwa noch vor 10 oder 20 Jahren. Gerade Patientinnen und Patienten mit einer leichten oder mittelschweren Erkrankung, von denen es sehr viele gibt, könnten aber davor zurückschrecken, sich in ein DMP einzuschreiben, vor allem aus Angst, durch ein „Label“ Depression Nachteile zu erfahren.


Zum Ablauf der Berichtserstellung

Den vorläufigen Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im September 2015 vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Diese wurden zusammen mit einer Würdigung und dem überarbeiteten Berichtsplan im Dezember 2015 publiziert. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist gesichtet. Sofern sie Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen.


Weiterführende Informationen


Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 19.10.2016 (tB).

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