(-jähriger Junge mit Down-Syndrom. Photo: WikipediaWelt-Down-Syndrom-Tag

Protest gegen Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung

 

Neuer Bluttest droht die vorgeburtliche Selektion von Menschen mit Down-Syndrom zu perfektionieren

 

Düsseldorf (21. März 2012) – Der Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März 2012 will auf die Situation von Menschen mit Down-Syndrom aufmerksam zu machen: Sie leiden nicht am Down-Syndrom, sondern an der gesellschaftlichen Diskriminierung. Dieser Ausgrenzung darf kein Raum gelassen werden. Das fordert nicht nur das Grundgesetz, sondern auch die UN-Behindertenrechtskonvention: Menschen mit Down-Syndrom gehören mitten in die Gesellschaft.

 

Völlig in Widerspruch dazu steht aktuell in Deutschland in den nächsten Wochen ein neuer Test vor der Markteinführung, der Anomalien wie Trisomie 21 (Down-Syndrom) bei Ungeborenen, aber prinzipiell auch das Geschlecht des Kindes aus Analysen mütterlichen Blutes feststellen kann. Mit diesem neuen Verfahren können Chromosomenstörungen oder erhöhte Anteile bestimmter Chromosomen, wie sie etwa für das Down-Syndrom typisch sind, schon ab der 10. Schwangerschaftswoche nachgewiesen werden.

 

Im Unterschied zu bisherigen Verfahren, die mit erheblichen Gesundheitsgefahren für die Schwangere und das Kind verbunden waren, verspricht der neue Test eine frühe, eindeutige und für – gesunde Kinder – gefahrlose Diagnose. Schon bislang wurde in Deutschland insbesondere bei älteren Schwangeren routinemäßig eine Untersuchung auf das Down-Syndrom durchgeführt und bei Befund die Möglichkeit eines späten Schwangerschaftsabbruches eröffnet. Mit dem neuen Verfahren steht aber nun erstmalig ein Verfahren zur Verfügung, dass ohne Gefahren für gesunde Kinder routinemäßig eine Untersuchung aller Schwangeren auf das Down-Syndrom eröffnet. Die Möglichkeit einer scheinbar risikofreien und sicheren Diagnose erzeugt unweigerlich eine gesellschaftliche Erwartung, den Test auch in Anspruch zu nehmen.

 

Wir wollen es nicht hinnehmen, dass ohne öffentliche Diskussion eine Biotechnik eingeführt wird, die das Lebensrecht einer ganzen Bevölkerungsgruppe in Frage stellt und unweigerlich von Menschen mit Down-Syndrom und ihren Angehörigen als Diskriminierung empfunden wird.

 

Unsere Argumente gegen die absehbar breite Nutzung des neuen Testverfahrens finden sich in der beigefügten Stellungnahme (siehe unten).

 

Unter dem Titel “Das Leben ist bunt. Jeder Mensch ist einzigartig“ startet das Netzwerk in den nächsten Monaten eine Aufklärungs- und Informationskampagne über den neuen Bluttest in Bremen und in mehreren anderen deutschen Städten, darunter München.

 

 

Anmerkungen

 

  • Das Datum 21.3. wurde mit Bedacht gewählt: Bei Menschen mit Down-Syndrom ist das Chromosom 21 3-fach und nicht zweifach vorhanden ist. Am 21. März 2006 fand der Internationale Down-Syndrom-Tag zum ersten Mal statt. Die international agierenden Interessenverbände DSI (Down Syndrome International) und EDSA (European Down Syndrome Association) hatten gemeinsam entschieden, einen weltweiten Down-Syndrom-Tag zu etablieren.

 

  • Pränataldiagnostik bezeichnet Untersuchungen des ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft. Der überwiegende Teil dieser Untersuchungen fahndet nach vorgeburtlich erkennbaren Krankheiten oder Behinderungen, für die keine therapeutische Optionen bestehen und die daher meist in eine Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch münden.

 

  • Dem Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik gehören etwa 90 Einrichtungen und 160 Einzelpersonen aus der Schwangeren und Schwangerschaftskonfliktberatung, aus Geburtshilfe und Gynäkologie, aus Behindertenverbänden und Behindertenselbsthilfe, aus der Bildungsarbeit, Politik und Wissenschaft an.
    Gemeinsam ist ihnen die kritische Haltung gegenüber der routinemäßigen Einbindung der Pränataldiagnostik in die allgemeine Schwangerenvorsorge. Sie wenden sich insbesondere gegen den am sog. Risiko orientierten Umgang mit schwangeren Frauen sowie die selektive Wirkung vieler vorgeburtlicher Untersuchungen und Tests. Gemeinsam treten sie ein für die rechtliche und kulturelle Gleichwertigkeit von Menschen, die mit einer Behinderung leben.

 

 

Weitere Informationen

 

www.netzwerk-praenataldiagnostik.de

 

 

Download

 

 


 

Quelle: Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik, 21.03.2012 (tB).

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