Wenn der Zahnarzt auch am Geldbeutel bohrt …

Mit einer privaten Zusatzversicherung können sich GKV‑Mitglieder ein hohes Niveau beim Zahnersatz zu kalkulierbaren Preisen erhalten

 

Hamburg (11. Mai 2007) – Ein strahlend weißes Lachen bis ins hohe Alter ‑ das wünschen sich die meisten Menschen. In einer von der Initiative proDente durchgeführten Umfrage unter 1.012 Personen im Alter zwischen 14 und 50 Jahren befürchten allerdings über 53 Prozent, dass im Alter zwangsweise die Zahnlosigkeit eintritt ‑ eine unangenehme Vorstellung. Was bisher jedoch unabwendbar schien, ist heute vermeidbar. Obwohl die Menschen immer älter werden, können sie bis ins hohe Alter ihre eigenen Zähne behalten. Oftmals müssen nur einzelne Zähne durch festsitzenden Zahnersatz ersetzt werden.

 

Ein perfektes Gebiss hat aber seinen Preis. Von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) darf man dabei keine große Unterstützung erwarten. Denn diese haben ihre Leistungen in den vergangenen Jahren erheblich gekürzt und werden die Angebote für ihre Versicherten auch künftig weiter zurückfahren. Hinzu kommen Zuzahlungen, die im Jahresverlauf zu einer ansehnlichen Summe wachsen können. Um sich den gewohnten Standard an medizinischer Versorgung zu erhalten, denken viele Versicherte über private Zusatz‑Versicherung nach. Das gilt vor allem beim Zahnersatz. Obwohl dieser nach vielem Hin und Her eine Leistung der GKV geblieben ist, lohnt sich für gesetzlich Versicherte der Abschluss einer ZahnZusatzversicherung.

 

Zusatzbeitrag und Neuregelung beim Zahnersatz

Seit dem 1. Juli 2005 wird von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein einheitlicher zusätzlicher Beitragssatz von 0,9 Prozent erhoben. Dieser wird vom Arbeitnehmer allein getragen. Weil gleichzeitig die übrigen Beitragssätze der Krankenkassen um 0,9 Prozent gesenkt wurden, ergibt sich per Saldo eine Zusatzbelastung von 0,45 Prozent für den Arbeitnehmer. Weniger bekannt ist jedoch noch immer eine andere Neuerung: Bereits seit dem 1. Januar 2005 gilt für die Zuzahlungen beim Zahnersatz die so genannte Festzuschussregelung. Diese Festzuschüsse werden für eine bestimmte Regelversorgung unabhängig davon gewährt, welche Form des Zahnersatzes der Patient für sich persönlich wählt. Lautet die Diagnose beispielsweise „Zahn fehlt", dann ist eine Brücke die so genannte Regelversorgung. Für diese Regelversorgung zahlen die Kas­sen einen bestimmten Festzuschuss. Was darüber hinausgeht, muss der Versicherte selbst tragen. Wenn sich der Patient bislang für eine alternati­ve, höherwertige Lösung wie ein Implantat entschieden hatte, musste er die Kosten dafür alleine tragen. Seit dem Jahr 2005 zahlen die Kassen nun auch für diese qualitativ besseren Leistungen einen Zuschuss. Dieser ist allerdings exakt so hoch wie der Festzuschuss für die Regelversorgung, die erheblich höheren Mehrkosten muss der Patient selbst bezahlen! Der Pati­ent bekommt also immer den gleichen Zuschuss ‑ unabhängig von der gewählten Lösung.

 

Schön den Mund aufmachen ‑ am besten schon vor der Behandlung!

Die meisten Verbraucher sind sich noch nicht bewusst, dass sie künftig nicht nur „Empfänger" von zahnärztlichen Dienstleistungen sind, sondern sich als gut informierte „Verhandlungspartner" die medizinisch notwendige und kostengünstige Versorgung sichern müssen. Dazu gehört das Recht, sich vom Zahnarzt einen Heil‑ und Kostenplan erstellen zu lassen. Auf Wunsch des Patienten muss der Zahnarzt auch Behandlungs‑ und Kosten­alternativen aufzeigen.

 

Um die Kosten im Zaum zu halten, können selbstbewusste Patienten sogar noch weiter gehen: Sie dürfen dem Zahnarzt ihrer Wahl vorschlagen, doch lieber ein günstigeres Labor mit den nötigen Arbeiten zu beauftragen. Schließlich machen die zahntechnischen Labor‑ und Materialkosten oft mehr als die Hälfte jeder Zahnersatz‑Rechnung aus.

 

Den Zusatzkosten die Zähne zeigen

Unabhängig davon ist Zahnersatz künftig ein teures „Vergnügen". Mit einer privaten Zusatz‑Absicherung können gesetzlich Versicherte aber dafür sor­gen, dass ihnen ein hohes Niveau beim Zahnersatz und die Fortschritte der modernen Zahnmedizin zu kalkulierbaren Preisen erhalten bleiben. Eine attraktive Option haben beispielsweise die KarstadtQuelle Versicherungen (www.kqv.de, kostenloser Beratungs‑Service 0800‑555 4000) mit dem Tarif „Dental‑Vorsorge+100" entwickelt.

Bei diesem Tarif verdoppelt der Versicherer den befundbezogenen Festzu­schuss der Kasse bei Zahnersatz ‑ bis zu 100 Prozent des Rechnungsbe­trages! Beträgt der Festzuschuss also mindestens 50 Prozent der Gesamt­kosten einer Regelversorgung, so muss der Patient im Idealfall keine eige­ne Zuzahlung mehr leisten!


Quelle: Presseworkshop der KarstadtQuelle Versicherungen am 10./11. Mai 2007 in Hamburg (GCI HealthCare) (tB).

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