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Wenn die Pflege jeden Monat 3.000 Euro kostet
Hamburg (11. Mai 2008) – Im Falle der Pflegebedürftigkeit deckt die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung nur die Grundversorgung ab: Wer alle Risiken absichern will, benötigt eine private Zusatz‑Versicherung. In Deutschland leben derzeit rund zwei Millionen pflegebedürftige Menschen. Diese Zahl könnte bis 2040 auf bis zu 3,3 Millionen steigen. Grund ist die demographische Entwicklung und die Tatsache, dass durch den medizinischen Fortschritt immer mehr Menschen ein hohes Alter erreichen. Von den rund zwei Millionen pflegebedürftigen Bundesbürgern wird etwa ein Drittel (rund 650.000) stationär gepflegt. Hinzu kommen circa 450.000 ältere Menschen, die zwar zu Hause gepflegt werden, dabei aber auf professionelle Hilfe durch ambulante Dienste angewiesen sind.
Wer pflegebedürftig ist, erhält Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, der jüngsten Säule unseres Sozialsystems. Den meisten Deutschen ist allerdings nicht bewusst, dass die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung nur eine Grundversorgung bieten. Die tatsächlichen Kosten der Pflegebedürftigkeit können im Falle eines Falles schnell das Budget eines Haushalts überfordern.
Die Finanzierung von Pflegebedürftigkeit: Durch Information und Vorsorge gefährliche Lücken vermeiden
Die drei Stufen der Pflegebedürftigkeit reichen von einfachen Hilfen wie der einmal täglichen Körperpflege und Unterstützung im Haushalt (Stufe I) bis zur Hilfe für Schwerstpflegebedürftige, die auch nachts betreut werden müssen (Stufe 111). Der Leistungsumfang für die häusliche Pflege ist entsprechend gestaffelt und geht beim monatlichen Pflegegeld von 205 Euro in der Stufe I bis zu 1.432 Euro in der Stufe III. Bei der teilstationären oder stationären Pflege zahlt die Pflegekasse zwischen 384 und maximal 1.432 Euro in der Stufe III. Die Gewährung von Pflegegeld ist allerdings eine recht komplizierte Materie, über die man sich gut informieren sollte. Erste Voraussetzung für einen solchen Antrag ist die Einschätzung des Hausarztes. Erkennt dieser eine Pflegebedürftigkeit, dann können Leistungen bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung beantragt werden. Der Versicherer beauftragt nun einen Medizinischen Dienst, um bei einem Hausbesuch die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Auf diesen Hausbesuch sollten sich die Betroffenen und ihre Angehörigen gewissenhaft vorbereiten, denn er allein entscheidet über die zu bewilligende Pflegestufe.
Minimale gesetzliche Grundversorgung
Im Falle eines Falles bietet die gesetzliche Pflegepflichtversicherung eine willkommene, aber nur minimale Grundversorgung. Denn ein vollstationärer Pflegeplatz in der Pflegestufe II kostet heute beispielsweise im Bundesdurchschnitt 3.000 Euro monatlich. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt in diesem Fall lediglich 1.279 Euro pro Monat, die Finanzierungslücke liegt schon hier bei 1.721 Euro. Ohne eine zusätzliche private Absicherung ist eine umfassende, dauerhafte Pflege deshalb kaum möglich, denn die Ersparnisse der Betroffenen sind meist schnell aufgebraucht, unter Umständen werden dann die Angehörigen zur Zahlung verpflichtet.
Private Anbieter wie KarstadtQuelle Versicherungen (www.kqv.de, kostenlose Infos unter der Hotline 0800‑555 4000) bieten mit dem „Extra‑Pflege‑Geld" nach Tarif PTS die nötige finanzielle Unterstützung für den Ernstfall zu günstigen Beiträgen. Abgesichert wird hier die Pflegestufe III, ergänzend kann mit einem weiteren Tarif aber auch für die Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe II („Extra‑Pflege‑Geld Plus" nach Tarif PTM) vorgesorgt werden.
Bei der Höhe des Pflege‑Tagegeldes nach Tarif PTS (Pflegestufe III) kann der Kunde nach seinen individuellen Präferenzen entscheiden. Ein 46‑jähriger Mann zahlt nur 4,04 Euro im Monat, wenn er sich im Falle eines Falles ein zusätzliches monatliches Pflegegeld von 600 Euro sichern will. Wünscht er eine Absicherung über monatlich 1.200 Euro, werden 8,08 Euro fällig, bei 1.800 Euro ist es ein Beitrag von 12,12 Euro. Die analogen Beiträge für eine 46‑jährige Frau liegen bei 6,16 Euro (monatliches Pflege‑Geld 600 Euro), 12,32 Euro (Absicherung 1.200 Euro) und 18,48 Euro (Absicherung 1.800 Euro).
Das zu zahlende Pflege‑Tagegeld für die Pflegestufe II beträgt bei vollstationärer Pflege 100 Prozent und bei häuslicher und teilstationärer Pflege 50 Prozent; für die Pflegestufe III beträgt das zu zahlende Pflege‑Tagegeld jeweils 100 Prozent. Tritt der Pflegefall nach Pflegestufe II oder III von heute auf morgen durch einen Unfall ein, verdoppeln KarstadtQuelle Versicherungen die entsprechenden Leistungen. So lange der Versicherte Leistungen bezieht, wird er für den betroffenen Tarif (PTS oder PTM) bei KarstadtQuelle Versicherungen beitragsfrei gestellt.