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Wiederaufnahme der Qualitätsregelprüfungen in der Langzeitpflege
Berlin (30. September 2020) — Die Medizinischen Dienste nehmen zum 01. Oktober 2020 die Qualitätsregelprüfungen in der stationären Langzeitpflege wieder auf. Durch die Corona-Pandemie waren die Prüfungen seit März ausgesetzt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) weist darauf hin, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist und die Prüfungen daher mit Augenmaß erfolgen sollten.
„Die Qualitätsregelprüfungen zum Schutz der Pflegebedürftigen auszusetzen war eine gute und richtige Entscheidung“, sagt Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Ebenso richtig ist es, dass die Prüfungen nun unter den Bedingungen der Pandemie wieder aufgenommen werden. In der aktuellen Medienberichterstattung wurde die vorübergehende Aussetzung der Prüfungen teilweise mit einem Generalverdacht gegen die Pflegenden verbunden. Alle professionell Pflegenden arbeiten seit Monaten unter den pandemiebedingt schwierigen Bedingungen umsichtig und professionell. Und die Pandemie ist noch nicht vorbei. Bei den Prüfungen muss dies berücksichtigt und anerkannt werden“, fordert Bienstein. „Es ist dabei erforderlich, dass die Pflegfachpersonen die besonderen Qualitäten und Kompetenzen der Einrichtung in der Prüfung deutlich machen.
Ziel muss es sein, an die spezifische Ausrichtung der jeweiligen Einrichtung anzuschließen, danach die Leistungen zu beurteilen und diese zu würdigen“, so Bienstein weiter.
Ein neues Qualitätsprüfverfahren wurde nach jahrelanger Entwicklung im letzten Jahr eingeführt, aber durch die Pandemie bisher nur wenige Monate umgesetzt. „Neu ist, dass die Einrichtungen selbst Qualitätsindikatoren erheben und die Ergebnisse der pflegerischen Maßnahmen in einem Fachgespräch mit den Prüfenden evaluiert werden sollen. Interne Qualitätssicherung und die Fachlichkeit der Pflegefachpersonen sollen damit gestärkt und mit der externen Prüfung verzahnt werden“, erläutert Bienstein.
Laut DBfK waren die Erfahrungen mit dem neuen Prüfverfahren aber bisher ernüchternd: Es zeigte sich bereits in den wenigen Monaten, in denen das neue Prüfverfahren angewendet wurde, dass häufig anstelle des angestrebten fachlichen Austauschs wie früher die Dokumentation in den Fokus gerückt wurde. „Wichtig und notwendig ist, dass sowohl die Einrichtungen als auch die Gutachterinnen und Gutachter des medizinischen Dienstes einheitlich geschult werden. Die Philosophie des neuen Prüfverfahrens muss von allen verstanden und verinnerlicht werden. Nur so ist der notwendige Neustart in der Qualitätssicherung der Pflege möglich“, sagt Bienstein.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK e.V., 30.09.2020 (tB).