„Wir machen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gerechter“

Kabinett beschließt Entwurf des „Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“

 

Berlin (9. Oktober 2019) — Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll künftig fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Das ist das Ziel des „Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FKG) von Gesundheitsminister Jens Spahn, dem das Kabinett heute zugestimmt hat. „Wir machen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gerechter. Nicht die Kasse mit den besten Finanztricks soll gewinnen, sondern die mit dem besten Service, der besten Versorgung  und dem modernsten digitalen Angebot. Die Versicherten sollen eine faire Wahl treffen können, die Preis und Leistung berücksichtigt. Und sie sollen bei Kassen mit überhohen Rücklagen nicht mehr Beitrag zahlen als nötig.“ (Bundesgesundheitsminister Jens Spahn)

Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Zu den wichtigsten Regelungen im Detail:

 

Neue Haftungsregeln

Verwerfungen im Wettbewerb, die durch die historisch entstandenen Haftungsregelungen verursacht sind, sollen beseitigt werden. Heute zahlen bei der Auflösung, Schließung oder Insolvenz einer Kasse zuerst die anderen Krankenkassen der gleichen Kassenart. Künftig wird die Last fair verteilt unter allen Krankenkassen.

 

Neue Verhaltensregeln für den Wettbewerb

Die Verhaltensregeln für den Wettbewerb und insbesondere für Werbemaßnahmen werden klarer und verbindlicher definiert. Auch die Unterlassungsansprüche und Rechtsschutzmöglichkeiten der Krankenkassen untereinander bei wettbewerbswidrigem Verhalten werden ausgeweitet.

 

Neue Strukturen des GKV-Spitzenverbandes

Um eine engere und transparentere Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen zu unterstützen, werden die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes weiterentwickelt. Dazu wird ein neuer Lenkungs- und Koordinierungsausschuss geschaffen, der mit Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen besetzt ist. Künftig soll es auch eine Frauenquote in den Entscheidungsgremien geben.

 

Mehr Transparenz, bessere Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden

Die bisher geltenden Rahmenbedingungen für den Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen werden konkretisiert, um Transparenz, Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene zu stärken.

 

Der Finanzausgleich (RSA) wird systematisch weiterentwickelt und durch folgende Elemente zielgenauer ausgestaltet

  • Regionalkomponente: Regionale Über- und Unterdeckungen im Finanzausgleich sollen abgebaut und somit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Krankenkassen geschaffen werden. Zudem soll durch die Regionalkomponente der Marktkonzentration einzelner Kassen entgegengewirkt werden.
  • Krankheits-Vollmodell: Künftig soll das gesamte Krankheitsspektrum (statt bisher 50 bis 80 Krankheiten) im RSA berücksichtigt werden. Das erhöht die Zielgenauigkeit des Finanzausgleichs und verringert Über- und Unterdeckungen für den Großteil der Versicherten.
  • Risikopool: Hochkostenfälle sollen dadurch abgefedert werden, dass die Krankenkassen für jeden Leistungsfall 80 Prozent der Leistungsausgaben erstattet bekommen, die über 100.000 Euro pro Jahr hinausgehen.
  • Präventionsausgaben: Die Präventionsorientierung im RSA wird gestärkt, indem eine Vorsorge-Pauschale eingeführt wird. Damit wird der Anreiz für Krankenkassen gestärkt, die Inanspruchnahme von Präventionsmaßnahmen ihrer Versicherten zu fördern.
  • Versichertenindividuelle Berücksichtigung von Arzneimittelrabatten: Systematische Über- und Unterdeckungen sollen vermieden und Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Wirtschaftlichkeitsanreize zum Abschluss von Rabattverträgen durch die Krankenkassen bleiben erhalten.

 

Versuche einzelner Krankenkassen, die Diagnosestellung der Ärztinnen und Ärzte zu beeinflussen, sollen durch die Stärkung der Manipulationsresistenz gestoppt werden

  • Eine Manipulationsbremse soll sicherstellen, dass sich eine sog. „Kodierbeeinflussung“ künftig nicht mehr lohnt: Wenn die Diagnosekodierungen bei bestimmten Krankheiten auffällig stark steigen, bekommen alle Krankenkassen hierfür keine Zuweisungen mehr.
  • Die Prüfkompetenzen des Bundesversicherungsamtes (BVA) werden deutlich erweitert: Das neue schlagkräftigere Prüfkonzept mit einer Umkehr der Beweislast ist rückwirkend ab dem Jahr 2013 anzuwenden.
  • Es wird eine Vertragstransparenzstelle für Selektivverträge der Krankenkassen eingerichtet, um Transparenz über Verträge zu schaffen und Zusammenhänge mit statistischen Auffälligkeiten in den RSA-Datenmeldungen erkennen zu können.

 

Pauschaler Ausgleich etwaiger nicht refinanzierter Tarifsteigerungen für Pflegepersonal in den Krankenhäusern

Um in den Jahren 2018 und 2019 etwaige nicht refinanzierte Tarifsteigerungen in der Pflege zu finanzieren, sollen die Krankenhäuser im kommenden Jahr einmalig 250 Millionen Euro erhalten. Die zusätzlichen Mittel sollen den Krankenhäusern schnell und ohne relevanten zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Verfügung gestellt werden. Die Mehrausgaben werden den Krankenkassen durch eine einmalige Entnahme aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds kompensiert.

 

Abbau überhöhter Finanzreserven ab dem nächsten Jahr wirksam

Mit dem Kabinettbeschluss werden außerdem die Weichen gestellt, dass der im Versichertenentlastungsgesetz (VEG) bereits vorgesehene Abbau überschüssiger Finanzreserven ab dem 1. Januar 2020 beginnen kann.

 

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Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 09.10.2019 (tB).

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