WTPG: Gut gemeint, aber schlecht gemacht

Inkrafttreten des neuen baden-württembergischen Heimrechts verzögert sich aufgrund heftiger Kritik

 

Berlin (1. Oktober 2013) – Das für den 1. Januar 2014 geplante Inkrafttreten des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) in Baden-Württemberg verzögert sich. Grund ist die heftige Kritik, die an dem Gesetzesentwurf geübt wurde und bei den Abgeordneten im Landtag nicht ohne Wirkung geblieben ist.

 

Die zunächst für Oktober vorgesehene Anhörung im baden-württembergischen Landtag wurde nun auf Februar 2014 verschoben. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der an der Anhörung teilnehmen wird, begrüßt dies ausdrücklich: „Der Gesetzesentwurf, mit dem die Landesregierung vor allem den Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften fördern will, ist zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht und muss dringend nachgebessert werden“, kritisiert der Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer Wiesner.

 

Während die Anforderungen an die Pflegeheime in den letzten Jahren permanent gestiegen sind, sollen für ambulant betreute Wohngemeinschaften mit bis zu acht Bewohnern, die von einem Anbieter verantwortet werden, künftig sehr geringe heimrechtliche Vorgaben gelten. Änderungen zur Entlastung der Pflegeheime von überzogenen Vorgaben enthält der Gesetzesentwurf dagegen nicht. Vor dem Hintergrund, dass sich der Schutzzweck des Gesetzes auf beide Wohnformen gleichermaßen bezieht und offenbar davon ausgegangen wird, dass deren Bewohner einen vergleichbaren Hilfebedarf haben, ist die in den letzten Jahren ständig gestiegene Regelungsflut für Pflegeheime aus Sicht des bpa nicht nachvollziehbar: „Aufgrund der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung wird der Bedarf an Pflegeheimplätzen weiter steigen. Wer die Pflegeheime trotzdem ignoriert, verliert die tatsächliche Situation der pflegebedürftigen Menschen und deren pflegenden Angehörigen aus dem Blick“, so Wiesner.

 

Der bpa spricht sich für eine Deregulierung in beiden Bereichen aus und fordert, bei der Neugestaltung des Heimrechts die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Pflegeheime stärker in den Fokus zu rücken. „Ordnungsrechtliche Vorgaben wie zum Beispiel die 2009 erlassene Landesheimbauverordnung erschweren zunehmend das Angebot an ortsnahen und bezahlbaren Pflegeheimplätzen. Es wird in Kauf genommen, dass gewachsenen Strukturen mit heute uneingeschränkt zugelassenen Pflegeheimen, die häufig familiär geführt werden und bestens in die regionale Struktur eingebunden sind, der wirtschaftliche Boden entzogen wird. Darüber und ob dies von der Politik tatsächlich so gewollt ist, wird in den nächsten Wochen mit den Abgeordneten zu reden sein“, so Wiesner abschließend.

 

Die komplette Stellungnahme des bpa zum WTPG ist im Internet unter www.bpa.de (Landesgruppe Baden-Württemberg/Aktuelles) abrufbar.

 

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bpa e.V. – Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 900 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei circa 19,4 Milliarden Euro.

 


 

Quelle: Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), 01.10.2013 (tB).

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