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Zur Unterstützung pflegender Angehöriger sind gesetzliche Vorgaben erforderlich
Berlin (16. Februar 2011) – Wie heute bekannt geworden ist, hat sich die Koalition auf die Einführung einer Familienpflegezeit verständigt. Diese soll aber nicht gesetzlich verankert, sondern in den Betrieben auf freiwilliger Basis vereinbart werden. „Um dem Unterstützungsbedarf pflegender Angehöriger umfassender als bisher gerecht zu werden, reichen freiwillige Vereinbarungen nicht. Das zeigen alle bisherigen Erfahrungen,“ betont Caritas-Präsident Peter Neher. „Menschen, die sich um einen Angehörigen kümmern, brauchen Rechtssicherheit.“
Die Caritas hatte den Vorstoß von Familienministerin Schröder zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege im Grundsatz begrüßt, den die Ministerin durch einen Rechtsanspruch sicherstellen wollte. Die jetzt getroffene Entscheidung wird der demographischen Entwicklung und dem steigenden Bedarf nach Pflege nicht gerecht. Von 2,25 Millionen Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden aktuell 1,5 Millionen Personen im häuslichen Umfeld gepflegt. Familienangehörige zeigen eine hohe Bereitschaft, sich hier zu engagieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Pflegende Angehörige dürften dabei nicht schlechter gestellt werden als Erziehende in der Elternzeit. „In vielen deutschen Unternehmen gibt es noch kein ausreichendes Bewusstsein für diese Problematik“, so Neher. Angesichts der demografischen Entwicklung und der stetigen Zunahme pflegebedürftiger Menschen gewinne das Thema einer beruflichen Auszeit für die Pflege zunehmend an Bedeutung. „So, wie wir Zeiten für die Kindererziehung und Betreuung gesetzlich geregelt haben, brauchen wir gesetzliche Regelungen für die Pflege“, fordert Neher. Im Moment könnten Pflegezeiten nur von Arbeitnehmern übernommen werden, die sich dies finanziell leisten könnten.
Quelle: Deutscher Caritasverband e.V., 16.02.2011 (tB).