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Zusätzliche Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte in Pflegeheimen zügig umsetzen!
Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt Richtlinienentwurf zur Qualifikation und zu den Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte vor
Berlin (21. Juli 2008) – Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat die Grundlage für bessere Betreuungs-möglichkeiten für altersverwirrte Menschen in Pflegeheimen geschaffen. Zusätzliche Leistungen sollen durch zusätzliche, von den Pflegekassen finanzierte Betreuungs-Personen erbracht werden. Der bisherige Pflegesatz ändert sich dadurch nicht. Damit die Pflegekassen wissen, welche Bewohner Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben, ist vorgesehen, dass Pflegeheime Übersichten derjenigen vorlegen, bei denen der MDK bereits die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt haben oder die nach Einschätzung des Heims einen besonderen Betreuungsbedarf benötigen.
Ein vom GKV-Spitzenverband vorgelegter Richtlinienentwurf hat nunmehr die Anforderungen an die Qualifikation und die Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte festgelegt. Danach wäre, bevor zusätzliche Betreuungskräfte überhaupt eingesetzt werden können, bereits eine Qualifikationsmaßnahme im Umfang von 200 bis 280 Stunden nachzuweisen.
„Würde die Richtlinie in dieser Form verabschiedet werden, gingen damit erhebliche Verzögerungen bis zur tatsächlichen Gewährung der Leistungen einher. Die Bürokratie darf nicht dazu führen, dass Monate vergehen, bis bessere Betreuung angeboten werden kann “, kommentiert Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). „Wir halten eine Gesamtstundenzahl zur Qualifizierung von 200 Stunden für ausreichend und setzen uns dafür ein, dass die Qualifikation auch berufsbegleitend erworben werden kann. Zusätzliche Betreuungskräfte arbeiten nicht alleine, sondern können im Pflegeheim auf Kollegen mit Erfahrung und Routine zurückgreifen.“
Der bpa weist auf ein weiteres Problem hin
„Es ist wichtig, dass die verbesserte Leistung dauerhaft angeboten werden kann. Das muß auch dann gelten, wenn ein neuer Pflegebegriff anders als heute die besondere Situation Demenzkranker berücksichtigt. Auf keinen Fall darf uns passieren, dass in der nächsten Legislaturperiode bessere Betreuung und zusätzliche Betreuungskräfte mit der Einführung des neuen Pflegebegriffs wieder abgeschafft werden“, so Mauel.