Hersteller legt in seinem Dossier keine geeigneten Daten vor

Zusatznutzen der Kombination Saxagliptin und Metformin ist nicht belegt

 

Köln (15. Februar 2013) – Die fixe Kombination aus den Wirkstoffen Saxagliptin und Metformin (Komboglyze®) ist seit November 2011 zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einer frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) überprüft, ob dieses Kombinationspräparat gegenüber der bisherigen Standardtherapie einen Zusatznutzen bietet. Aus dem Dossier lässt sich ein solcher Zusatznutzen jedoch nicht ableiten, da der Hersteller keine relevanten Daten vorgelegt hat.



Zweifach- oder Dreifach-Kombinationstherapie möglich

Die Kombination kommt für erwachsene Patientinnen und Patienten infrage, bei denen der üblicherweise eingesetzte Wirkstoff Metformin nicht ausreichend hilft oder die bereits Saxagliptin und Metformin als Einzeltabletten einnehmen. Sie kann außerdem zusammen mit Insulin eingesetzt werden, wenn Insulin und Metformin nicht ausreichen.


Glibenclamid oder Glimepirid als zweckmäßige Vergleichstherapie

Als zweckmäßige Vergleichstherapie für Saxagliptin plus Metformin hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Metformin in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) festgelegt. Die Dreifach-Kombinationstherapie, also Saxagliptin/Metformin und Insulin, sollte mit Metformin und Humaninsulin verglichen werden.


Zweifach-Kombination: Hersteller vergleicht mit Glipizid

Bei der Zweifach-Kombinationstherapie weicht der Hersteller in seinem Dossier von den Vorgaben des G-BA ab und legt Daten aus einer Zulassungsstudie vor, in der die Patientinnen und Patienten in der Kontrollgruppe nicht Glibenclamid oder Glimepirid, sondern einen anderen Sulfonylharnstoff, nämlich Glipizid, bekamen. Dieser Wirkstoff ist jedoch schon seit 2007 in Deutschland nicht mehr zugelassen. Zudem hat der Hersteller in seinem Dossier nicht ausreichend dargelegt, dass Glipizid den beiden anderen Sulfonylharnstoffen gleichwertig ist.


Studie zu Dreifach-Kombination ist ungeeignet

Für die Kombination mit Insulin legt der Hersteller zwar eine Studie vor, die Saxagliptin/Metformin plus Insulin mit Metformin und Humaninsulin direkt vergleicht. Allerdings sind deren Ergebnisse für die Bewertung des Zusatznutzens nicht verwertbar.
Das liegt vor allem daran, dass in der ersten Behandlungsphase die Insulintherapie nicht ausreichend individuell angepasst werden konnte: Obwohl die bisherige Insulintherapie unzureichend war, sollten die Patienten weder das Insulin wechseln noch die Dosis anpassen. Um Aussagen zum Zusatznutzen treffen zu können, müsste die Kombination von Saxagliptin, Metformin und Insulin aber mit anderen Strategien der Therapieoptimierung, wie etwa dem optimierten Einsatz von Insulin, verglichen werden.

Ohnehin entspricht es längst nicht mehr dem Standard diabetologischer Praxis, die Therapie nicht individuell anzupassen. Vielmehr wird die Insulintherapie individuell optimiert, damit Über- und Unterzuckerungen gar nicht erst auftreten. Insulin wird in der Studie also nicht so angewendet, wie es bei dieser Indikation notwendig und angemessen wäre.

Somit liegen für keines der beiden Anwendungsgebiete der Fixkombination aus Saxagliptin und Metformin Studienergebnisse vor, aus denen sich ein Zusatznutzen ableiten ließe.


G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

 

Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.

Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem eine allgemeinverständliche Kurzinformation.

Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen zur Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung von Saxagliptin/Meformin zu finden.

 

 

Weitere Informationen

 

http://www.iqwig.de

 


 

Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 15.02.2013 (tB).

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