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Zuweiserpauschalen – Der Gesetzgeber muss nachbessern
Urologen: Jetzt brauchen wir Lösungen
Düsseldorf (23. September 2009) – In der Diskussion um Fehlentwicklungen in der Kooperation von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten geht es jetzt um Lösungen: Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) hatte Auswüchse an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Behandlung als erste öffentlich gemacht und damit aus der Ärzteschaft heraus einen überfälligen gesellschaftlichen Diskurs initiiert.
Dass Kliniken für die Einweisung von Patienten Prämien an Ärzte verschiedener Fachgruppen zahlen beziehungsweise Ärzte solche Forderungen an Kliniken stellen, wurde in einem großen Medienecho mit Begriffen wie „Kopfgeld“, „Fangprämie“, sogar Bestechung und Korruption angeprangert. Mit einer Reihe von Forderungen will die DGU, nach Angaben ihres Generalsekretärs Professor Michael Stöckle, nun ihrer Zielsetzung Nachdruck verleihen, durch notwendige Transparenz und Aufklärung der Praxis der Zuweiserpauschalen den Boden zu entziehen. Dazu sei jedoch maßgeblich auch der Gesetzgeber gefordert.
Der politisch gewollte Wettbewerb im Gesundheitsbereich hat unter anderem neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit für Kliniken und Ärzte geschaffen. Allerdings hat der Gesetzgeber es bei dieser Verzahnung an der Eindeutigkeit seiner Vorgaben mangeln lassen, so dass hier eine juristische wie ethisch-moralische Grauzone entstehen konnte. Zuweiserpauschalen, die aus rein ökonomischer Sicht vielleicht noch vertretbar erscheinen mögen, verstoßen gegen das ärztliche Standesrecht und werden von den Ärzteorganisationen strikt abgelehnt. Das wurde zuletzt auf dem Forum "Der gekaufte/verkaufte Patient" beim 61. DGU-Kongress in Dresden noch einmal deutlich, wo hochrangige Vertreter aus dem Gesundheitswesen das Thema diskutierten. Nicht die sinnvolle und legitime Kooperation steht in der Kritik, sondern die Zahlung von Prämien oder Pauschalen in nicht angemessener Höhe ohne tatsächlich erbrachte Gegenleistung.
Mit dieser Sichtweise weiß sich die DGU inzwischen im Schulterschluss mit der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGUO). Diese fordert, jede Art der Vergütung, ganz besonders aber jede pauschale Form, für die Zuweisung von Patienten an Kliniken zu untersagen. Auch müssten die Verträge zur Integrierten Versorgung offengelegt werden. Zahlungen für Vorleistungen oder Nachuntersuchungen der einweisenden Ärzte dürften nicht unangemessen hoch sein, sondern müssten sich an der gültigen Gebührenordnung orientieren. Diese Forderungen werden von der DGU ausdrücklich unterstützt. Generalsekretär Stöckle: "Ich halte es für ein Grundgebot ärztlicher Ethik, dass der Patient darüber informiert ist, wenn wirtschaftliche Abhängigkeiten zwischen Zuweiser und Klinik bestehen – auch dann, wenn die Abhängigkeit gesetzeskonform ist."
Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer gemeinsam empfohlene Einrichtung paritätisch besetzter Clearingstellen, kann nach Ansicht der DGU kein Lösungsansatz sein. Auf Dauer müsse es darum gehen, durch gesetzliche Nachbesserungen die zunehmende Wettbewerbsorientierung im Gesundheitswesen nicht zügellos dem freien Markt zu überlassen. Denn der Markt allein werde das Vergütungsproblem, das das Spiel seiner Kräfte mangels eines klaren gesetzlichen Regelwerkes selbst verursacht hat, kaum lösen. „Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen, der Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und Sicherheit der Patienten dauerhaft wieder gewährleistet. Aktuell vorhandene Auswüchse dürfen das Vertrauensverhältnis zwischen den in der ganz überwiegenden Mehrheit rechtschaffenen Ärzten und ihren Patienten nicht erschüttern“, so DGU-Generalsekretär Stöckle.
Um der in vielen Disziplinen gegebenen Praxis der Zuweiserpauschalen effektiv entgegentreten zu können und ihren Forderungen für notwendige Nachbesserungen auf gesetzlicher Ebene durch eine möglichst breite Basis mehr Nachdruck und Gehör zu verschaffen, regt die DGU in Einklang mit dem Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. in einem ersten Schritt ein gemeinsames Positionspapier verschiedener ärztlicher Fachgesellschaften an.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) vom 23.09.2009.