Richtlinienverstöße bei der Vergabe von Spenderorganen

Deutscher Ethikrat befasst sich mit Verteilungskriterien in der Transplantationsmedizin

 

Berlin (27. September 2013) – Ausgelöst durch Richtlinienverstöße bei der Vergabe von Spenderorganen, hat sich der Deutsche Ethikrat am 26. September 2013 im Rahmen seiner öffentlichen Plenarsitzung in Berlin mit der Frage der gerechten Zuteilung von Organen beschäftigt. Die Entrüstung über einzelne Ärzte, die unter dem Verdacht standen und stehen, das System für die Zuteilung von Organen manipuliert zu haben, hat dazu geführt, dass das System der Organallokation selbst in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt ist.

Wer nach welchen Kriterien auf die Warteliste für ein Spenderorgan kommt, wer von den Wartenden zuerst ein Organ erhält und ob es eine primär medizinische Aufgabe ist, dafür Regeln zu entwickeln, diskutierte der Ethikrat mit sechs Sachverständigen.

Dirk Ludger Stippel, Transplantationsmediziner von der Universitätsklinik Köln zeigte auf, dass die medizinischen Kriterien für die Zuteilung von Organen weiterentwickelt werden müssen. Dazu bedürfe es einer guten Datenbasis durch ein Transplantationsregister. Er forderte eine breite gesellschaftliche Debatte über die gerechte Gestaltung der Transplantationsmedizin. Dies würde auch die Akzeptanz befördern.

Die Psychosomatikerin Gertrud Greif-Higer von der Universitätsmedizin in Mainz kritisierte, dass die gegenwärtig praktizierte Priorisierung der Dringlichkeit gegenüber der Erfolgsaussicht Patienten dazu zwinge, „so lange zu warten, bis sie so schwer krank sind, dass sie nur noch mit schlechter Erfolgsaussicht transplantiert werden können“. Darüber hinaus bemängelte sie, dass zu Fragen des Patientenerlebens so gut wie keine Daten vorlägen.

Jutta Riemer, Vorsitzende des Vereins Lebertransplantierte e. V. betonte, dass dringend über die Optimierung der Organallokation nachzudenken und eine ethische Diskussion zu führen sei. Sie zeigte auf, wie schwer es sei, in den Richtlinien die Situation einzelner Patienten angemessen zu berücksichtigen. Es fehlten zudem Daten zur Lebensqualität der Patienten und ein gemeinsames Verständnis, was mit dem Kriterium der Erfolgsaussicht gemeint sei.

Der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Hans Lilie, räumte zwar ein, dass der Bundesärztekammer mit den Vorgaben des § 12 Absatz 3 Satz 1 des Transplantationsgesetzes „keine einfach subsumierbaren Gesetzesbegriffe an die Hand gegeben“ seien. Er zweifelte jedoch daran, dass mithilfe einer stärkeren Konturierung dieser Regelung eine gerechtere Verteilung herbeigeführt werden könne.

Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg kritisierte aus verfassungsrechtlicher Perspektive, dass die Vorgaben des Transplantationsgesetzes für Kriterien zur Zuteilung von Organen und damit zur Zuteilung von Lebenschancen nicht ausreichend seien. Ein demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln genügendes Verteilungssystem sei „eine politisch zwingende Voraussetzung nicht erst für die Organverteilung, sondern schon für die Erhöhung der Zahl der Organspender“.

Micha Werner von der Universität Greifswald beleuchtete die Fragen der Organallokation aus moralphilosophischer Perspektive. Er verteidigte die höhere Gewichtung der Dringlichkeit gegenüber der Erfolgswahrscheinlichkeit damit, dass „eine an unverrechenbaren Individualansprüchen orientierte Gerechtigkeitsethik … in der Dringlichkeit die vorrangige Grundlage individueller Ansprüche auf Spenderorgane“ sieht, die Erfolgswahrscheinlichkeit als sekundäres Kriterium aber nicht ausgeschlossen sei.

In der anschließenden Diskussion mit den Mitgliedern des Ethikrates sei deutlich geworden, so resümierte die Vorsitzende des Ethikrates, Christiane Woopen, dass man zwischen den Fragen des Zugangs zur Warteliste und der Zuteilung der Organe selbst trennen müsse. Es müssten mehr Daten über die Situation der Patienten, nicht nur medizinischer, sondern auch psychosozialer Art erhoben werden. Im medizinischen Bereich gebe es z.B. bei psychologischer Begleitung der Patienten und bei der Weiterentwicklung der Richtlinien noch viele Gestaltungsmöglichkeiten, die auch ohne Einbeziehung des Gesetzgebers möglich seien.

Offensichtlich sei auch, so Woopen, dass die Frage nach einer gerechten Organverteilung eine primär ethische Frage sei. Es gebe nicht das EINE Kriterium für eine gerechte Zuteilung. Vielmehr seien mehrere Kriterien miteinander zu kombinieren, die in einer intensiven öffentlichen Debatte bestimmt und gewichtet sowie vom Gesetzgeber festgeschrieben werden müssten. Die konkrete Anwendung müsse dann in einem zweiten Schritt medizinisch bestimmt werden.

Das Programm der Veranstaltung sowie die Vorträge und Diskussionsbeiträge können unter http://www.ethikrat.org/sitzungen/2013/dokumente-plenarsitzung-26-09-2013 abgerufen werden.

 

 

Weitere Informationen

 

 

 


Quelle: Deutscher Ethikrat, 27.09.2013 (tB).

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